Versorgungsgesetz

Apotheker dürfen keine MVZ mehr gründen Benjamin Rohrer, 07.06.2011 10:17 Uhr

Berlin - 

Apotheker sollen in Zukunft keine Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mehr betreiben dürfen. Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition kommen künftig nur Vertragsärzte und Krankenhäuser als Betreiber in Frage. „Sonstige Leistungserbringer […], die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sind künftig nicht mehr berechtigt, MVZ zu gründen“, heißt es im ersten Arbeitsentwurf für das geplante Versorgungsgesetz.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und FDP für eine Einschränkung der Besitzrechte ausgesprochen; zuletzt hatte aber die CDU gewackelt. Laut Neuregelung sollen MVZ nur noch von Leistungserbringern betrieben werden dürfen, „die den Großteil der ambulanten und stationären ärztlichen Versorgung der Versicherten leisten“. Damit die Ärzte „unabhängig von sachfremden Erwägungen“ bleiben, soll der ärztliche Leiter selbst im Versorgungszentrum praktizieren und in medizinischen Fragen weisungsfrei sein.

MVZ wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 zugelassen. Heute gibt es fast 1600 Einrichtungen. Knapp die Hälfte wird von Vertragsärzten betrieben, 38 Prozent von Kliniken. Nach einer Erhebung aus dem Jahr 2008 gehören etwa 10 Prozent anderen Leistungserbringern, wiederum 10 Prozent davon Apothekern.

Einer davon ist Udo Laskowski. Der Apotheker ist gemeinsam mit zwei Ärzten Gründer und Gesellschafter des „MVZ Tellingstedt“ in Schleswig Holstein. Er befürchtet, dass sich mit der geplanten Neuregelung die Versorgung auf dem Land verschlechtert: „In solchen Regionen brauchen wir kleine Zentren; die Klinikkonzerne sind eher an großen, von Fachärzten dominierten MVZ in Städten interessiert.“


Für Apotheker sei die Gründung eines MVZ eine der wenigen Möglichkeiten, sich einzubringen, sagte Laskowski. Seine Mitarbeit im MVZ habe auch positive unternehmerische Effekte: „Ich als Apotheker bringe die betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Aspekte mit ein“, sagt der Pharmazeut, der kaufmännischer Leiter des MVZ ist.

Doch die Koalition sieht auch bei der Rechtsform Beschränkungen vor: Künftig kommen nur Personengesellschaften, Partnergesellschaften, Ärztegemeinschaften sowie GmbHs als Betreiber in Frage. Nur in Ausnahmefällen sollen gemeinnützige Trägerorganisationen zugelassen werden.

Für Laskowski wird die Gesetzesänderung keine Auswirkungen haben - bestehende MVZ haben nämlich Bestandsschutz. Eine Schließung seines MVZ würde das Ende der medizinischen Versorgung in Tellingstedt bedeuten, glaubt Laskowski: „Wir sind hier inzwischen institutionalisiert - das MVZ war das Beste, was ich jemals gemacht habe.“