Wundversorgung

AOK-Ausschreibung geplatzt Lothar Klein, 17.10.2017 13:33 Uhr

Geplatzt: Zum zweiten Mal ist die AOK Rheinland/Hamburg mit dem Versuch gescheitert, per Ausschreibung für Verbandmittel ihre Ausgaben für die Wundversorgung zu drücken. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Zum zweiten Mal ist die AOK Rheinland/Hamburg mit dem Versuch gescheitert, per Ausschreibung für Verbandmittel ihre Ausgaben bei der Wundversorgung zu drücken. Damit bleiben bis auf Weiteres auch die Preise für die Wundversorgung durch die Apotheken unangetastet. Diese sind aus Sicht der AOK Rheinland/Hamburg allerdings vor allem im Bezirk Nordrhein deutlich zu hoch. Die Kasse denkt jetzt über neue Wege nach. Sie will auch mit den Apothekerverbänden wieder über niedrigere Preise sprechen.

Ende Juli hatte die AOK Rheinland/Hamburg eine neue Ausschreibung für Verbandmittel gestartet. Circa 30 Millionen Euro zahlt die Kasse jährlich für die Wundversorgung ihrer Patienten. Besonders teuer ist für die AOK die Versorgung durch die Apotheken in Nordrhein. Der regionale Arzneimittelliefervertrag sieht dort nach Angaben der Kasse einen Zuschlag auf den Einkaufpreis der Lauer-Taxe von 18 Prozent vor. Das sei bundesweit der höchste Preis. In anderen Bezirken betrügen die Zuschläge zwischen 3 Prozent oder 12 Prozent. Apotheken versorgen etwa ein Drittel der Wundpatienten der Kasse.

Allerdings orientieren sich an den Apothekenpreisen auch Sanitätshäuser und andere Anbieter, weil es bislang keine vertraglichen Vereinbarungen gibt. In der Regeln reichen diese Anbieter bei der Kassen Kostenvoranschläge ein. Mit der Ausschreibung wollte die AOK Rheinland/Hamburg die Preise für zwei Drittel des Marktes senken. Die Apotheken sollten ihre Konditionen behalten, weil die AOK Rheinland/Hamburg die geltenden Arzneimittellieferverträge nicht antasten wollte.

Gegen die Ausschreibung hatten aber mehrere Anbieter die zuständige Vergabekammer angerufen. Nach Prüfung der Ausschreibung äußerte die Vergabekammer Bedenken. Laut Kasse gründeten die Bedenken nur auf „Details der Kalkulationsgrundlage“. Auf einen juristischen Streit wollte sich die Kasse nicht einlassen und zog die Ausschreibung jetzt zurück. Bereits im Jahr 2016 hatte die AOK eine Open-House-Ausschreibung zur Wundversorgung wieder einkassiert.

Bis auf Weiteres gelten also die bisherigen Konditionen zur Wundversorgung. Mit den Apothekerverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe will die Kasse über die Preise ins Gespräch kommen. Bei der AOK hofft man auf Verständnis und verweist auf die gute Zusammenarbeit mit den Apotheken auf anderen Feldern, beispielsweise bei Retaxationen. Ob eine weitere Ausschreibung für die anderen Versorger erfolgen wird, ist noch nicht entschieden.

Kritik an der nunmehr zurückgezogenen Ausschreibung hatte bereits zuvor die GHD Gesundheits GmbH Deutschland öffentlich gemacht. Aus Protest gegen die Konditionen hatte sie kein Gebot abgegeben. Ausschreibungen und Qualität der Versorgung müssten miteinander vereinbar sein, forderte GHD. In der Praxis zeige sich, dass nicht alle Krankenkassen die Chancen der Ausschreibung zur Qualitätsverbesserung der Patientenversorgung nutzen. Es gebe immer noch Krankenkassen, die mit „fehlenden Qualitätsindikatoren keinerlei Rücksicht auf die angemessene Patientenversorgung nähmen und nur auf den niedrigsten Preis abzielten“.

Die AOK Rheinland/Hamburg wolle „unter Missachtung der aktuell gelebten Versorgungsstandards“ nur den niedrigsten Preis im Markt erzielen, so die GHD. Dafür sei sie beispielsweise bereit, auf notwendige Wunddokumentationen, persönliche und qualitative Einweisungen und Unterstützungen der Patienten in deren Häuslichkeit und auch auf Schulungen zu verzichten. Sie erlaube lange Lieferzeiten für die Produkte und schafft damit ein Versorgungsumfeld, welches die Qualität und die Patientenorientierung in der Versorgung chronischer Wunden um Jahrzehnte zurückwerfen werde. Auf Kritik stieß bei GHD auch, dass Apotheken „Exklusivität“ zu voraussichtlich weitaus höheren Preisen als die zu erwartenden Ausschreibungspreise eingeräumt werden sollte.