Anwendungsbeobachtungen

Linksfraktion: 30 Fragen zu größerer Transparenz APOTHEKE ADHOC, 01.04.2016 11:09 Uhr

Berlin - 

Kürzlich hat Transparency Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Akteneinsicht und Offenlegung von Anwendungsbeobachtungen (AWB) verklagt. Es müsse sichergestellt werden, dass Arzneimittelverschreibungen und die Meldungen von Nebenwirkungen nicht durch Zahlungen der Pharmaindustrie manipuliert werden könnten, so Transparency. Jetzt hakt auch die Linksfraktion mit einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach.

Nach Ansicht der Linken täuschen die bestehenden Meldepflichten darüber hinweg, dass sie die Durchführung von AWB weder direkt beschränken noch die gemeldeten Daten einer systematischen Auswertung unterzogen werden müssten. „Es ist nicht einmal vorgeschrieben, dass in einer definierten und elektronisch auswertbaren Form gemeldet werden muss, sodass die Meldungen an die unterschiedlichen Institutionen nur schwer zusammengeführt und abgeglichen werden können“, kritisiert die Linksfraktion.

In den USA würden die Pharmakonzerne und sogar die Namen der teilnehmenden Ärzte von der zuständigen Bundesbehörde im Internet veröffentlicht. In Deutschland seien die Patienten auf engagierte Menschen in der Zivilgesellschaft angewiesen: So habe das Recherchezentrum correctiv.org gemeldete Daten zwar eingesehen und veröffentlicht. „Ob die eigene Ärztin bzw. der Arzt für das Verordnen von bestimmten Arzneimitteln Geld bezieht, ist in Deutschland jedoch nach wie vor geheim“, so die Linksfraktion.

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD habe das Rad sogar teils wieder zurück gedreht. So sei die Vorschrift, dass gerade das Verordnungsverhalten von Ärzten, die an AWB teilnehmen, auf Wirtschaftlichkeit überprüft werden soll, gestrichen worden.

30 Fragen hat die Linksfraktion an die Bundesregierung gerichtet. Darin will sie erfahren, wie viele AWB in Deutschland durchgeführt wurden und zu welchem Zweck. Die Linke fragt, wie die Daten ausgewertet und veröffentlicht werden und welche Erkenntnisse dabei angefallen sind. Auch möchte die Linksfraktion erfahren, ob es die Bundesregierung für wünschenswert hält, dass in Deutschland ähnlich wie in den USA transparent gemacht wird, welche Ärzte für die Teilnahme an AWB Geldleistungen beziehen. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, wie AWB zu Marketingzwecken ins Anti-Korruptionsgesetz einbezogen werden sollen.

Transparency erhob kürzlich damit zum zweiten Mal Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen das BfArM. Seit 2011 geht die Organisation der Frage nach, ob AWB eine Form von Korruption darstellen. Schon beim ersten IFG-Antrag zu den AWB-Meldungen für die Jahre 2008 bis 2010 musste sich Transparency gegenüber dem BfArM die Auskunft zu den gewünschten Informationen auf dem Klageweg erstreiten.

Im Juni 2014 verlangte Transparency erneut Akteneinsicht für die AWB ab dem Jahr 2011. Vom BfArM erhielt die Organisation nach eigenen Angaben erneut nur unzureichenden Einblick. Damit lasse sich nicht bewerten, ob AWB tatsächlich geeignet seien, Erkenntnisse für die Arzneimittelsicherheit zu gewinnen, hieß es. Nach Auffassung der Auftraggeber der AWB – in der Regel Pharmafirmen – und des für die Arzneimittelsicherheit zuständigen BfArM dienen AWB insbesondere der Ermittlung unerwünschter Arzneimittelwirkungen.