Recht auf Zerschlagung und Verbannung

Amazon & Co: EU will härter gegen Internetriesen vorgehen APOTHEKE ADHOC, 24.09.2020 15:16 Uhr

„Wie bei Banken nach der Finanzkrise“: EU-Binnenmarktkommissar will Europa mit einem neuen Gesetz mehr Macht gegenüber US-Internetriesen verschaffen. Foto: EU-Kommission
Berlin - 

Die Europäische Union (EU) will die Marktmacht von Internetgiganten wie Amazon oder Google notfalls durch deren Zerschlagung in Europa erreichen. Dazu sollen bis Ende dieses Jahres entsprechende Regularien in den geplanten Digital Services Act aufgenommen werden, an dem die EU derzeit arbeitet, erklärte Binnenmarktkommissar Thierry Breton.

Europa sucht zunehmend Wege, sich unabhängiger von der Dominanz der US-Internetkonzerne zu machen. Neben einem eigenen Cloudnetzwerk sollen dazu auch verschärfte Regeln eingeführt werden, um den Missbrauch von deren marktbeherrschender Stellung zu sanktionieren. So plant die EU-Kommission, dass Konzerne wie Amazon, Google, Apple oder Facebook künftig gezwungen werden können, europäische Ableger zu zerschlagen oder zu verkaufen, wenn deren Marktdominanz die Interessen kleinerer Konkurrenten oder der Vebraucher bedrohen, erklärte Breton gegenüber der Financial Times (FT). Für den Extremfall solle sogar die Möglichkeit geschaffen werden, die Internetriesen ganz aus dem Europäischen Binnenmarkt zu verbannen.

Auch solle künftig härter sanktioniert werden, wenn die Unternehmen Nutzer zur Verwendung eines bestimmten Dienstes zwingen oder sie an einem Plattform-Wechsel hindern. Auch bei Streitthemen wie Steuerflucht oder Löschung illegaler Inhalte will die EU stärker intervenieren: Ein Bewertungssystem soll Nutzern und Anlegern ermöglichen, das Verhalten der jeweiligen Unternehmen zu beurteilen. „Wir brauchen eine bessere Überwachung dieser großen Plattformen, so wie wir es bei Banken nach der Finanzkrise eingeführt haben“, zitiert FT Breton. „Es ist wie mit großen und kleinen Banken, für die nicht dieselben Regeln gelten – als kleinerer Player hat man mehr Flexibilität, aber wenn man systemrelevant wird, gelten andere Regeln.“

Gleichzeitig solle die beschränkte Haftung von Internetplattformen für Inhalte, die auf ihnen publiziert werden, nicht angetastet werden. Die bisherige Regelung werde beibehalten. „Das wird von allen akzeptiert“, so Breton. Der Digital Services Act soll im kommenden Jahr die E-Commerce-Richtlinie ergänzen und erweitern. Die wurde bereits im Jahr 2000 verabschiedet, als die heute marktbeherrschenden Plattformen noch gar nicht existierten oder noch in den Kinderschuhen steckten.