Bundestag

AfD stellt Antrag auf Rx-Versandverbot

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Berlin -

Die AfD-Fraktion im Bundestag fordert ein Rx-Versandverbot und eine Erweiterung des Botendienstes. Am Mittwoch hat sie unter Federführung ihres gesundheitspolitischen Sprechers Axel Gehrke einen Gesetzesantrag eingebracht, in dem sie mit einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Anbietern in Deutschland und denen im Ausland argumentiert. Außerdem fordert sie ein Nutzenbewertungsverfahren für medizinisches Cannabis und zitiert dabei den Präsidenten der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Andreas Kiefer.

Die Fraktion um Alice Weidel und Alexander Gauland fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „mit dem sichergestellt wird, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten wird und die Zustellung durch Boten zukünftig nicht nur im Einzelfall erlaubt wird“, so der Antrag.

Laut Begründung wird damit der „unfaire Wettbewerb zwischen deutschen Apotheken und ausländischen Versandapothekern beendet“ und die Bedrohung der für die flächendeckende Versorgung notwendigen Apotheken vor Ort reduziert: „Den Menschen bleibt die Möglichkeit, Arzneimittel im Internet zu bestellen und sie sich an die Haustür liefern zu lassen, erhalten.“ Damit würden „allgemeingültig gedachte Regeln“ wie die Rabattverbote für Apotheker und die Arzneimittelpreisverordnung „wieder allgemeingültig“ und statt eines „vom Gesetzgeber nicht gewünschten Preiswettbewerbs“ entstünde ein Qualitätswettbewerb.

Es war nicht der einzige gesundheitspolitische Antrag, den die Rechtspopulisten diese Woche einbrachten. Gleichzeitig brachten sie ebenfalls unter Gehrkes Federführung einen Antrag ein, in dem sie ein Nutzenbewertungsverfahren für Medizinalcannabis fordern. Seit dessen Legalisierung zu therapeutischen Zwecken seien die Ausgaben der Kassen in die Höhe geschnellt, wobei es regional enorme Unterschiede gebe. Als Kronzeuge dient dabei Kiefer: „Gäbe es eine anerkannte Ratio in der Pharmakotherapie mit Cannabis, dürfte es diese Unterschiede nicht geben“, wird er im Antrag zitiert.

Hinzu komme das positive Image, das Cannabis als Arzneimittel in der Bevölkerung habe. „Ein AMNOG-Verfahren würde diese Medizinalcannabis-Arzneimittel entmystifizieren, indem es den wirklichen Nutzen sowie die realen Risiken objektiviert und damit den Erstattungspreis senkt“, heißt es in der Begründung.

Die AfD arbeitet in den letzten Monaten daran, ihr gesundheitspolitisches Profil zu schärfen. In ihrem Grundsatzprogramm kommt der Begriff Gesundheit noch kein einziges mal vor. Im vergangenen November stellten die Gesundheitspolitiker der Fraktion um Gehrke dann eine „Berliner Erklärung“ mit zehn Grundpositionen vor, aus denen in Zukunft ein Programm zu Gesundheitspolitik entstehen soll.

Die meisten Positionen sind bisher noch recht vage, Grundkonstanten ist jedoch die Forderungen nach mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen und dem Vorrang nationaler Souveränität Vorrang vor europäischer Integration. So sollen Rabattverträge und Importquoten abgeschafft, das Festbetragssystem hingegen gestärkt werden. Beim AMNOG will sie die Nutzenbewertung auf den patentgeschützten Bestandsmarkt ausdehnen.

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