30 Euro sind zu wenig

Abda: Mehr Geld für PCR- und Antigentests Carolin Ciulli, 01.12.2021 15:22 Uhr

Apotheken sollen laut Abda mehr als 30 Euro für die Durchführung eines PoC-PCR-Tests erhalten. Foto: Alamannen Apotheke
Berlin - 

Apotheken sollen pro PoC-PCR-Test 30 Euro abrechnen dürfen. Das sieht der neue Entwurf der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vor. Für die Abda ist dies zu wenig: 30 Euro seien „deutlich zu niedrig kalkuliert“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Zudem soll angesichts der gestiegenen Einkaufspreise die Pauschale von 3,50 Euro je selbst beschafftem PoC-Antigentest erhöht werden.

Mit den 30 Euro sollen die Kosten für die Diagnostik-Leistung abgedeckt werden. Die Abda argumentiert, dass Apotheken die Testungen dafür nicht anbieten könnten. „Allein die erforderlichen Verbrauchsmaterialien pro Test kosten nach überschlägiger Recherche bei marktüblichen Anbietern circa 35 Euro.“ Hinzu kämen die Kosten für die PCR-Testgeräte, die entweder gekauft oder gemietet werden können. Dabei werden Preise in Höhe von mehr als 20.000 Euro verlangt oder 2000 Euro monatlich bei einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten.

Abda betont erhöhten Aufwand

Die Abda betont zudem den „administrativen und personellen Aufwand für die Testdurchführung“. Nicht ohne Grund würden ärztlicherseits für Selbstzahler momentan für PCR-Testungen regelmäßig Preise von über 70 Euro aufgerufen. Labore erhalten laut aktueller TestV derzeit 43,56 Euro je Testung.

Bislang ist Apotheken die Abrechnung eines PoC-PCR-Tests nicht möglich. Lediglich Selbstzahler können das Angebot in Anspruch nehmen. Damit nicht nur die vielerorts überlasteten Labore, sondern auch Apotheken die Labordiagnostik zukünftig abrechnen können, sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Aufnahme der Apotheken in §9 TestV vor.

Zuvor hatte die Abda die Ausweitung des Testangebotes um PoC-PCR-Tests in Apotheken angeregt. Die „Bürgertestung“ nach § 4a TestV biete für viele Praxisfälle keine taugliche Grundlage mehr, da sie auf PoC-Antigentests beschränkt sei. „Bereits gegenwärtig tritt das Problem auf, dass die Gesundheitsämter für Personen, die sich in Quarantäne befinden, zur Beendigung derselben einen negativen PCR-Test fordern“, erläuterte die Abda. Darüber hinaus reiche in vielen Regionen ein Antigenschnelltest nicht mehr aus.

Außerdem fordert die Abda, die Beschaffungspauschale für Antigen-Schnelltests „befristet“ zu erhöhen. „Die Höhe der Pauschale wurde seitens des Ministeriums in den letzten Novellierungen der Verordnungen nach und nach auf den aktuellen Wert gesenkt und ermöglichte bislang einen wirtschaftlichen Einkauf durch die Leistungserbringer. Aktuell sind diese Einkaufspreise am Markt allerdings sehr stark gestiegen“, heißt es in der Stellungnahme.