Gesundheitsminister

Ab November: Kein Geld für Ungeimpfte in Quarantäne

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Berlin -

Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich in einem Beschluss am Mittwoch. Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Zuvor hatte „Business Insider“ darüber berichtet.

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften. „Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?”, sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.

Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte der «Rheinischen Post» (Mittwoch): «Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.» Wer selbst erkranke – was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei – bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch.

Als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sagte der bayerische Ressortchef Klaus Holetschek (CSU): „Wir sind uns mit Bund und Ländern einig, dass es jetzt an der Zeit ist, klare Verhältnisse zu schaffen und geltendes Recht auch bundesweit einheitlich umzusetzen. Deswegen soll es spätestens ab 1. November deutschlandweit keine Entschädigungsleistungen mehr für Ungeimpfte geben, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen und sich eigentlich hätten impfen lassen können.“

Holetschek betonte: „Damit setzen wir ein Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie Verantwortung übernehmen müssen. Wer eine Impfung ablehnt – aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer – kann nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. Das wäre unsolidarisch.“

Der GMK-Vorsitzende erläuterte: „Selbstverständlich gibt es Ausnahmen: Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Zudem wird weiter gezahlt für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung vorlag. Wer krank ist, erhält ebenfalls weiter Geld.“

Die Regelung ist bereits in § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgeschrieben. Holetschek erläuterte: „Diese Vorschrift ist rechtlich zwingend, und es gibt keinen Ermessensspielraum. In der GMK haben wir nun den wichtigen Rahmen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung gesteckt.“

Holetschek bekräftigte: „Wer geimpft ist, muss als Kontaktperson nicht in Quarantäne – und hätte somit auch keinen Verdienstausfall. Deswegen mein Appell: Lassen Sie sich impfen.“

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