„Dummy-Kennzeichen“ für blaues Rezept

Ab Freitag: Rund 800 Dosen je Betriebsärzt:in Carolin Ciulli, 19.05.2021 11:17 Uhr

Jetzt geht es schnell: Betriebsärzt:innen sollen in der Apotheke bis Freitag nicht mehr als 804 Dosen Comirnaty pro Ärzt:in bestellen. Foto: Noweda
Berlin - 

Ende der Woche kommen auf Apotheken neue Aufträge über Covid-19-Impfstoffe zu. Sie sollen nach den Plänen der Arbeitgeberverbände bis Freitagmittag die Bestellungen der Vakzine durch die Betriebsärzt:innen entgegennehmen. Der Start der Impfung in Unternehmen ist für den 7. Juni geplant.

Wann wird bestellt?

Die Betriebsärzt:innen sollen wie die Praxen einmal wöchentlich über den pharmazeutischen Großhandel durch die Apotheken mit Impfstoffen und dem entsprechenden Impfzubehör beliefert werden. Die Bestellung soll laut der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) spätestens am 21. Mai bis 12 Uhr mittags eingehen. „Die Bestellung des Impfstoffs erfordert gerade zu Beginn einen hinreichenden zeitlichen Vorlauf“, heißt es in der Handreichung der BDA.

In den Folgewochen könne die Bestellung für die Impfungen in der KW 24 voraussichtlich so organisiert werden, dass stets bis Donnerstagmittag der Vorvorwoche (12 Uhr) für die übernächste Woche der Impfstoff bestellt werden kann. Da auf den 3. Juni in einigen Bundesländern der Feiertag Fronleichnam fällt, erfolge die Bestellung für die KW 24 bis Mittwoch, 2. Juni, 12 Uhr einheitlich für alle Bundesländer. Die Bestellung für die KW 25 erfolge bis Donnerstag, 10. Juni, 12 Uhr.

Wieviel wird bestellt?

Die Bestellmenge ist für die erste Woche ab dem 7. Juni pro Betriebsärzt:in zunächst auf maximal 804 Impfstoffdosen von Biontech begrenzt. Die Menge werde entsprechend an die Größe der Vials des jeweiligen Impfstoffs angepasst. Die Mediziner:innen sollen sich anfangs auf Kürzungen einstellen.

Bis spätestens Mittwoch vor der Impfwoche sollen die Apotheken die Betriebsärzt:innen über die Liefermenge informieren, für den Start also bis zum 2. Juni. Die Anlieferung erfolge grundsätzlich montags – in der Regel nachmittags. Die gelieferten Impfstoffe müssen bei 2 bis 8 °C in einem geeigneten Kühlschrank gelagert werden. Grundsätzlich obliege es den bestellenden Betriebsärzt:innen, dafür Sorge zu tragen, dass keine Lagerhaltung erfolge.

Wer darf bestellen?

Bestellberechtigt seien alle bei einem Unternehmen angestellten Betriebs- beziehungsweise Werksärzt:innen, Betriebs:ärztinnen eines überbetrieblichen Dienstes und jeder freie Betriebsarzt, der oder die für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen Covid-19 durchführen werde. Derzeit laufe eine Abfrage über die Impfbereitschaft in den Firmen. Auch die Privatärzt:innen werden über Blaue Rezepte in den Apotheken Impfstoffe bestellen.

Wie wird bestellt?

Bestellt wird laut BDA Dosis-bezogen und impfstoffspezifisch mit Impfzubehör auf Blauem Privatrezept sowie betriebsarztspezifisch. Für die Erstbestellung sei eine formlose Bestellung möglich, wenn noch keine Rezeptformulare vorhanden seien. Das Rezept ist demnach mit folgenden Angaben im Original bei der Apotheke einzureichen: Vorname, Name; Berufsbezeichnung; Telefonnummer; vollständige Anschrift des Unternehmens/des Dienstes/der Praxis, Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN1) sowie einer eigenhändigen Unterschrift in blauer oder schwarzer Farbe.

Zudem soll als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionenkennzeichen IK 103609999 hinzugefügt werden. Für die Felder Betriebsstättennummer (BSNR) und Lebenslange Arztnummer (LANR) sind zwei „Dummy-Kennzeichen“ vorgesehen, die laut BDA im Nachgang eine Auswertung ermöglichen spööem. Die beiden „Dummy-Kennzeichen“ sind gleich und lauten jeweils „111111100“. Die Bedruckung des Blauen Rezepts erfolge analog dem Formular Muster 16, das die Vertragsärzt:innen für die Bestellungen der Covid-19-Impfstoffe verwenden

Die Vorgaben der Arzneimittelverschreibeverordnung (AMVV) seien dabei zu berücksichtigen. Jede impfende Betriebsärzt:in hat ein Rezept über die Covid-19-Impfstoffe auszustellen, aus dem sich die Identität der Betriebsärzt:in zweifelsfrei ergibt und welches von ihr oder ihm eigenhändig zu unterschreiben ist. Aufgrund dieser Vorgaben sei eine gebündelte Verordnung bei größeren Einheiten wie überbetrieblichen betriebsärztlichen Diensten oder Unternehmen mit eigenen festangestellten Betriebsärzten nicht möglich, betont die BDA.

Zur Erleichterung der Organisation ist bei größeren Einheiten aber eine gebündelte Übermittlung der Rezepte an die beauftragte Apotheke möglich. Eine zentrale Stelle könne diese Rezepte zunächst zum Beispiel digital per Lichtbild oder Fax intern sammeln und an die Apotheke übermitteln. Die Originalrezepte seien im Folgenden bei der Apotheke vor Abgabe der Impfstoffe einzureichen. Freie Betriebsärzt:innen, die gleichzeitig an der vertragsärztlichen Versorgung teilnähmen, müssten ihre Bestellungen für die betriebsärztliche Versorgung streng von den Bestellungen für die vertragsärztliche Versorgung trennen. Die Bestellung von Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen erfolgt auf zwei separaten Rezepten.