Keine Botendienstpauschale bei Impfstoffen

6,58 Euro je Vial – Lieferung inklusive APOTHEKE ADHOC, 30.04.2021 10:04 Uhr

Impfstoff für Ärzte: Laut Abda fällt der Corona-Impfstoff in den Bereich Praxisbedarf, entsprechend kann keine Pauschale für den Botendienst abgerechnet werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

6,58 Euro netto pro Durchstechflasche können die Apotheken für Bestellung und Auslieferung der Corona-Impfstoffe abrechnen. Wie aber sieht es mit der Botenpauschale aus, wenn die Mitarbeiter:innen die Vials in die Praxen bringen. Laut Abda kann dafür keine Pauschale verlangt werden.

2,50 Euro plus Umsatzsteuer können Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag unter Angabe der Sonder-PZN 06461110 abrechnen. War diese zusätzliche Vergütung wegen der Corona-Pandemie seit vergangenem April zunächst befristet, hat sie über das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) seit Jahresbeginn einen festen Platz in § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pauschale auch bei Heimbelieferungen abgerechnet werden; nämlich dann, wenn einzelne Heimbewohner:innen außerhalb des Heimversorgungsvertrages versorgt werden. Die Belieferung im Rahmen des Heimversorgungsvertrags ist dagegen ausgeschlossen, genauso wie Lieferungen des Sprechstundenbedarfs.

Entsprechend sieht die Abda auch bei Corona-Impfstoffen keine Möglichkeit, zusätzlich die Pauschale für den Botendienst abzurechnen: „Die Abrechnungsmöglichkeit der Botendienstgebühr (§ 129 Absatz 5g SGB V) ist nur bei der Belieferung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 2,50 Euro netto möglich; Covid-19-Impfstoff und Sprechstundenbedarf fallen nicht darunter.“

Das bedeutet allerdings nicht, dass man bei der Abda mit der Vergütung für das Handling der Impfstoffe zufrieden wäre. Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hat eingeräumt, dass die Vergütung aus ihrer Sicht zu niedrig angesetzt ist. Grund sei die Debatte über das Honorar für die Verteilung von FFP2-Masken gewesen, die die Verhandlungen deutlich erschwert hätten. Sie sei aber zuversichtlich, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis zum 17. Mai noch stichhaltige Argumente für eine Erhöhung liefern zu können. Dafür protokollieren derzeit 102 Apotheken detailliert, wie viele Mitarbeiter wie lange und womit beschäftigt sind. Der Aufwand soll nach Arbeitsschritten und minutengenau beziffert werden.

Eine Umfrage von aposcope hatte in dieser Woche ergeben, dass im Durchschnitt 2,75 Mitarbeiter:innen mit dem Thema beschäftigt sind, pro Woche werden demnach durchschnittlich knapp 4,2 Stunden investiert.

Entsprechend finden auch nur 10 Prozent, dass das Honorar für Impfstoffbestellung und -lieferung angemessen ist, 77 Prozent halten es für zu niedrig. Immerhin 68 Prozent finden, dass die Impfstoffbestellung den normalen Arbeitsablauf tendenziell beeinträchtigt. Jede Woche neue Vorgaben erschweren die Routine bei der Bestellung und Lieferung, finden 95 Prozent.

Mit der Annahme der Aufträge und der Bestellung beim Großhandel ist es keineswegs getan. 46 Prozent der Teilnehmer:innen geben an, dass es vor der Bestellung Rückfragen oder Informationsbedarf seitens der Arztpraxen gab. Die Hälfte der Apotheken hilft den Praxen auch bei der Rekonstitution (3 Prozent) oder dem Umgang mit Impfstoffen (28 Prozent) oder beidem (21 Prozent).

Und immerhin 12 Prozent der Apotheken unterstützen die Praxen nach eigenen Angaben außerdem, indem sie Impflinge in die Praxis schicken. Ohnehin berichten viele Teilnehmer:innen, dass täglich (27 Prozent) oder ein- bis mehrmals pro Woche (53 Prozent) Kund:innen zu dem Thema beraten werden.

An der Umfrage von aposcope nahmen am 27. April insgesamt 173 verifizierte Apotheker:innen und PTA teil.