Rx-Versandverbot

27. Januar: Petitionsausschuss lädt Bühler zum Date Lothar Klein, 02.12.2019 09:53 Uhr

Berlin - 

Im Sommer wollte der Petitionsausschuss des Bundestages die Petition von Pharmaziestudent Benedikt Bühler noch abwimmeln und nur an eine andere „Leitpetition“ andocken. Dann besann sich der Ausschuss eines Besseren machte die Bühler-Petition selbst zur „Leitpetition“ für 139 andere Petitionen zum Thema Rx-Versandhandel. Jetzt erhält der 20-jährige Pharmaziestudent die Gelegenheit, am 27. Januar persönlich sein Anliegen vor dem Petitionsausschuss vorzutragen. Womöglich liegt bis dahin auch die Stellungnahme der EU-Kommission zum Rx-Boni-Verbot im Apothekenstärkungsgesetz vor.

„Ich freue mich sehr, dass es nun einen Termin gibt für die öffentliche Anhörung. Es ist überwältigend, wie viele Menschen sich der Petition angeschlossen haben und die Apotheke vor Ort durch das Rx-Versandverbot erhalten wollen. Diesen mehr als 400.000 Unterzeichnern möchte ich im Bundestag eine Stimme geben“, kommentierte Bühler die Einladung. Ihm sei wichtig, die Politik und die Öffentlichkeit nochmals darauf hinzuweisen, was auf dem Spiel stehe. Nach dem EuGH-Urteil werden die Apotheken laut Bühler systematisch benachteiligt: „Im Apothekenmarkt tätige Großkonzerne wachsen seitdem und bereiten nun den nächsten Schritt vor: das E-Rezept in Kombination mit Rx-Boni.“

Bühler befürchtet, dass dadurch die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken in zahlreichen Gemeinden bedroht sein könnte. „Dass das Rx-Versandverbot nach wie vor die rechtssicherste Lösung ist, zeigt auch die Diskussion um das geplante Rx-Boni-Verbot, das von der EU-Kommission kassiert werden könnte“, so Bühler weiter. Die Abgeordneten hätten ein Interesse daran, die Versorgung der Menschen in ihren Wahlkreisen zu unterstützen und zu sichern: „Nicht umsonst steht das Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag und wurde inzwischen schon zwei Mal vom Bundesrat eingefordert. Über diese Gedanken möchte ich mit den Abgeordneten ins Gespräch kommen.“

In Bühlers Petition wurde das Rx-Versandverbot gefordert. Mehr als 410.000 Unterzeichner haben die Petition unterstützt. Bereits im Februar hatte Bühler seinen persönlichen Feldzug gestartet. Der Pharmaziestudent schrieb einen Brief an CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer. Darin erinnerte er sie an das im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Versprechen. Eine Antwort erhielt er nicht. Das habe ihn „zornig und deprimiert“ gemacht, sagt Bühler. Für die Vorgehensweise der Politikerin hat der Pharmaziestudent wenig Verständnis: „Dieses Verhalten ist ziemlich borniert. In jeder wichtigen Rede hört man, wie wichtig die Basis und die Jungen sind, aber wenn man ein Anliegen hat, merkt man schnell, wie verfehlt diese großen Worte sind.“

Bühler schrieb weitere Briefe nicht nur an Politiker, sondern auch an den ABDA-Präsidenten. Unter #MitUnsNicht initiierte er eine Facebook-Kampagne und startete eine Petition auf Open Petition zum Rx-Versandverbot. Am 24. April reichte er dann seine Petition zusätzlich beim Bundestag ein. „Rx-Versandverbot jetzt!“, lautet der Titel. Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2016 die Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versender aufgehoben habe, rutschten Vor-Ort-Apotheken in eine wirtschaftliche Schieflage. Ausländische Anbieter wie DocMorris lockten ihre Kunden mit Rabatten, die deutsche Apotheken nicht geben dürften, argumentiert Bühler.

In einem offenen Brief hatte sich Bühler zuletzt auch an den Deutschen Apothekertag (DAT) gewendet mit dem Motto: Lieber mit wehenden Fahnen untergehen, als mit einem schlechten Gesetz allmählich unter die Räder zu geraten. 2019 wird nach Bühlers Überzeugung das Jahr der Entscheidung für den Berufsstand sein. Versorgen weiter die Apotheken vor Ort oder werden das in Zukunft „Hüffenhardt’sche Arzneimittelautomaten“ übernehmen? Das geplante Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) sieht er kritisch: „Die Gleichpreisigkeit für alle Versicherten und vergütete pharmazeutische Dienstleistungen sind zweierlei Paar Schuhe“, so Bühler. Letztere seien die Zukunft, weswegen dieser Schritt grundsätzlich zu begrüßen sei. „Allerdings muss sich hier die Frage gestellt werden, was der Preis für die vergüten pharmazeutischen Dienstleistungen ist.“ Im VOASG werde die Gleichpreisigkeit weder für alle Versicherten umgesetzt, noch sei das Boni-Verbot rechtssicher.

Inzwischen ist die politische Diskussion zum VOASG tatsächlich vorangeschritten: Die Modellprojekte zur Grippeschutzimpfungen und die Wiederholungsrezepte werden ausgekoppelt. Die Zukunft des geplanten Verbots von Rx-Boni und der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ist allerdings ungewisser denn je. Vor Beratungsbeginn wartet der Bundestag auf das Votum der EU-Kommission. Die Antwort wird in zeitlicher Nähe zu Bühlers Auftritt vor dem Petitionsausschuss erwartet. Die neue EU-Kommission hat ihre Arbeit am 1. Dezember aufgenommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn rechnet bis Mitte Januar mit der Stellungnahme der EU-Kommission.