Hochschulausbildung

2019: Mehr BaföG für Pharmaziestudenten APOTHEKE ADHOC, 14.11.2018 13:25 Uhr

Berlin - 

Der neue Lebensabschnitt ist für Pharmaziestudenten nicht nur mit einem gesteigerten Lern-, sondern auch Kostenaufwand verbunden. Insbesondere diejenigen, die außerhalb des Elternhauses wohnen, müssen tiefer in die Tasche greifen, da vielerorts die Mieten steigen. Für angehende Apotheker gibt es gute Nachrichten, denn das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kündigt für das kommende Jahr eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an.

Pharmaziestudenten, die BaföG-berechtigt sind, dürfen sich bald über mehr Geld freuen. Damit der persönliche Traum vom Studium nicht an finanziellen Hürden scheitert, soll es beispielsweise mehr Geld für Wohnkosten geben. Bisher lag der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Geförderten bei derzeit 250 Euro. Dieser Wert wird überproportional um 30 Prozent von auf 325 Euro angehoben.

Durch die neuen Regelungen sollen aber gleichzeitig mehr Studenten mehr BAföG erhalten. Wie das BMBF mitteilt, ist die Zahl der BAföG-Geförderten zuletzt gesunken. Als Ursache nennt es die gute wirtschaftliche Entwicklung. Denn steigende Einkommen würden dazu führen, dass viele Familien ihren Kindern eine gute Ausbildung aus eigenen Mitteln ermöglichen können. „Gleichzeitig steigen aber auch die Kosten und belasten insbesondere die Familien, die bisher knapp über den Anspruchsgrenzen liegen.” Das möchte Ministerin Anja Karliczek nun ändern. 2019 werden die Einkommensfreibeträge deshalb etappenweise angehoben. Zunächst sollen es 7 Prozent mehr sein, 2020 sollen dann nochmal 2 Prozent dazukommen.

Die Lebenshaltungskosten für Pharmaziestudenten variieren bundesweit, so sind beispielsweise die Mieten in den Hochschulstandorten München und Frankfurt vergleichsweise hoch. Da insgesamt betrachtet diese Kosten im Allgemeinen gestiegen sind, soll auch der Förderungshöchstsatz dementsprechend angepasst werden. Derzeit bekommen Studenten mit einem Anspruch auf den Höchstsatz 735 Euro. Künftig soll dieser auf insgesamt rund 850 Euro monatlich steigen. Außerdem werden die Bedarfssätze schrittweise insgesamt um 7 Prozent angehoben. 2019 sollen es zunächst 5 Prozent mehr sein und im Jahr darauf nochmals 2 Prozent.

Eine weitere Neuerung ist die Erhöhung des Freibetrags. So können Pharmaziestudenten mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 ein Vermögen von 8200 Euro haben, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird. Bisher lag dieser Wert bei 7500 Euro. Somit können Studenten mehr Rücklagen bilden, beispielsweise für Famulaturen oder ein Semester im Ausland. Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für angehende Apotheker, die gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern unterhaltspflichtig sind, werden von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro angehoben.

Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung des Darlehens. Auch hier gibt das Bildungsministerium Entwarnung: „Wer mit BAföG gefördert wurde, soll nicht lebenslange Schulden fürchten. Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll nicht von Verschuldungsängsten geleitet sein.” Dafür soll das bisherige System der Darlehensdeckelung geändert werden.

Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz nachweisbaren Bemühens aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht binnen 20 Jahren tilgen kann, dem wird mit dem neuen Gesetz die (Rest-)Schuld erlassen. Allerdings soll die monatliche Regelrate von bislang 105 Euro auf 130 Euro angehoben. Sie sei seit fast 30 Jahren nicht geändert worden. Das neue Gesetz soll bis Frühjahr 2019 fertig sein und im kommenden Herbst in Kraft treten.