Rückrufe

Verunreinigungen und falsche Deklaration APOTHEKE ADHOC, 21.07.2021 12:17 Uhr

Von den Rückrufen sind zwei Nahrungsergäzungsmittel sowie der FSME-Impfstoff Encepur betroffen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die AMK meldet verschiedene Rückrufe: Neben Moringa Kapseln von Sanitas wird auch Encepur von Emra Med und die Kombination aus Magnesium, Calcium und Vitamin D3 von Abtei zurückgerufen.

Moringa Bio, 120 Kapseln, betroffene Charge: OMLP220033

Die genannte Charge des Produkts enthält einen überhöhten Wert an Ethylenoxid. Sie darf daher nicht weiter in den Verkauf gebracht werden. Apotheken, die diese Charge an Kunden abgegeben haben sollen einen entsprechenden Aushang in ihren Verkaufsräumen vornehmen. Dieser kann auf der Homepage von Sanitas heruntergeladen werden.

Noch am Lager befindliche Ware mit der genannten Charge soll an folgende Anschrift geschickt werden:

Sanitas GmbH & Co. KG
- Rückruf: Moringa Kapseln -
Billerbecker Straße 67
32839 Steinheim

Encepur Erwachsene, „Emra-Med“, 1 Fertigspritze, betroffene Charge: AEA33A1A (IC: 0375222 und IC: 0371854)

Die genannte Charge wird aufgrund eines Kennzeichnungsfehlers zurückgerufen: Der Inhalt der Fertigspritze wird auf der Vorderseite des äußeren Behältnisses fehlerhaft mit 0,25 ml anstatt 0,5 ml angegeben. Packungen der genannten Charge, die mit anderen internen Codes (IC) versehen sind, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Betroffene Ware soll mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel retourniert werden.

Abtei Magnesium Calcium + D3, 42 Tabletten
betroffene Chargen: L 9320150, L 0080520

Omega Pharma meldet außerdem eine erhöhte Menge 2-Chlorethanol im Nahrungsergänzungsmittel Abtei Magnesium Calcium + D3. 2-Chlorethanol ist ein Ausgangsstoff bei der Herstellung von Ethylenoxid. Auch wenn Ethylenoxid im Produkt nicht nachgewiesen werden konnte, wird aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse 2-Chlorethanol gleichwertig zu Ethylenoxid eingestuft und als potenziell gesundheitsschädlich bewertet. Ethylenoxid selbst steht im Verdacht, auch bei geringen Konzentrationen in Lebensmitteln erbgutverändernd und krebserregend zu sein. Ob dies auch auf 2-Chlorethanol zutrifft, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung bei dauerhafter Einnahme ist nicht auszuschließen.

Die Rückgabe der betroffenen Packungen soll mit dem Lieferanten der Apotheke abgestimmt werden. Alle beliefernden pharmazeutischen Großhändler sind bereits informiert und stellen den belieferten Apotheken ein Dokument zum Aushang in ihren Verkaufsräumen zur Verfügung.

Da aktuell weitere Chargen auf eine potenzielle Verunreinigung untersucht werden, sollen alle vorrätigen Packungen aus dem Verkauf genommen und zurückgehalten werden, bis entsprechende Analyseergebnisse vorliegen.