Pfizer macht Roche Konkurrenz

Ruxience: Biosimilar zu Mabthera Alexandra Negt, 16.07.2020 09:00 Uhr

Pfizer bringt drittes Mabthera-Biosimilar. Ruxience kommt in zwei Dosierungen zur Infusion (100 mg und 500 mg). Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Ende Januar empfahl die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) die Zulassung des Mabthera-Biosimilars Ruxience (Rituximab) von Pfizer. Seit heute ist das Präparat in zwei Dosierungen am Markt: Das Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung ist zu 100 mg und 500 mg verfügbar. Ruxience ist das dritte Biosimilar zu Mabthera: Sandoz hat Rixathon und Mundipharma Truxima im Portfolio.

Das Originalprodukt von Roche wurde vor mehr als 20 Jahren auf den Markt gebracht. Der Patentschutz lief 2013 ab. 2014 folgte eine hochdosierte Variante zur subkutanen Injektion.

Rituximab – Nomenklatur

Rituximab ist ein monoklonaler Antikörper gegen das Oberflächenantigen CD20, welches von B-Lymphozyten exprimiert wird. Rituximab bindet an CD20 und mobilisiert so die körpereigene Immunantwort, darüberhinaus hat der Antikörper selbst eine abtötende Wirkung auf die CD20 positive Zelle. Der Wirkstoffname setzt sich zusammen aus:

  • Ri – vom Hersteller festgelegt
  • Tu – Tumor
  • Xi – abgeleitet von „chimeric“
  • Mab – „Monoclonal antibody“

Indikation

Bisher wird der Wirkstoff zur Behandlung von Non-Hodgkin-Lymphomen, rheumatoider Arthritis, chronisch lymphatische Leukämie (CLL) und mittelschwerer bis schwerer Pemphigus vulgaris eingesetzt. Als Kombination mit einer Chemotherapie ist er außerdem indiziert zur Erstbehandlung eines follikulären Lymphoms im Stadium III – IV und CD20-positivem, diffusem großzelligen B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom. Mögliche Indikationserweiterungen durch die Kombination mit weiteren Wirkstoffen sind möglich. Zuletzt zeigten Studien positive Ergebnisse bei einer Kombinationstheraphie bestehend aus Rituximab und Ibrutinib. Ibrutinib ist ein Hemmstoff, der auf die Bruton-Tyrosinkinase (BTK) wirkt. Die Kombination zeigte sich bei Patienten mit zuvor unbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) in ersten Studien als wirksam.

Nebenwirkungen und Wechselwirkungen

Zu den häufigeren Nebenwirkungen gehören Fieber begleitet von Schüttelfrost, Exantheme, Dyspnoe und eine mögliche Reaktivierung einer vorbestehenden Hepatitis B. Zu den seltenen aber schwerwiegenden Nebenwirkungen gehören die toxische epidermale Nekrolyse, das Stevens-Johnson-Syndrom und die progressive multifokale Leukenzephalopathie. Zu Wechselwirkungen kann es bei der gleichzeitigen Einnahme von Blutdrucksenkern kommen. Blutdrucksenkende Medikamente sollten zwölf Stunden vor der Anwendung abgesetzt werden, da es unter der Gabe von Rituximab zu einem Blutdruckabfall kommen kann. Bei vorbestehenden Herzerkrankungen oder einer kardiotoxischen Chemotherapie sollten die Patienten generell engmaschig überwacht werden. Eine Impfung während der Behandlung wird nicht empfohlen und kann weniger wirksam sein. Attenuierte Lebendimpfstoffe bergen generell ein Infektionsrisiko und sollten daher während der Behandlung nicht verabreicht werden.

Zulassungserweiterung für alle

Ist der Patentschutz ausgelaufen, so können die Biosimilarhersteller von Indikationserweiterungen seitens des Originalherstellers profitieren. Denn das Prinzip der Extrapolation kann auch auf die neue Indikation angewendet werden. Praktisch bedeutet dies, dass alle Biosimilars die neue Indikation ebenfalls in ihre Fachinformation aufnehmen können. Originalhersteller kritisieren in diesem Zusammenhang häufig das Fehlen eines direkten Wirksamkeits- und Sicherheitsnachweis für das Biosimilar. 2019 erweiterte Roche beispielsweise die Zulassung für Mabthera um die Indikation Pemphigus Vulgaris. Das bedeutet: Hersteller von Rituximab-Biosimilars konnten ebenfalls umgehend eine Zulassung für dieses Krankheitsbild beantragen. Originalhersteller besitzen innerhalb einer Indikation keinen Patentschutz.

Pro Biosimilars erklärt das Verfahren wie folgt: „Wenn das Biosimilar den Nachweis der Qualität und Wirksamkeit in einer sehr sensitiven Indikation nachgewiesen hat und es aus wissenschaftlicher Sicht keine Einwände gibt, verzichtet die EMA für einzelne Indikationen auf zusätzliche Studien. Auf dieser Basis entscheidet die EMA dann über die Indikationserweiterung des Biosimilars. Diesen Vorgang nennt man Extrapolation. Das Konzept der Extrapolation findet auch […] bei patentgeschützten Biopharmazeutika […] nach einer Änderung des Herstellungsprozesses oder im Rahmen der Zulassung einer neuen Darreichungsform Anwendung.“

Biosimilars sind keine Generika

Biotechnologisch hergestellte Medikamente wie Rituximab, Bevazizumab oder Trastuzumab werden mit gentechnisch veränderten Zellen hergestellt, daher sind Biosimilars nie identische Kopien des Originalproduktes. Hersteller müssen die Sicherheit und Wirksamkeit für die Zulassung detailliert prüfen und belegen. Ein Biosimilar wird nicht als Generikum eines biologischen Arzneimittels angesehen. Nach der Markteinführung durchlaufen diese Arzneimittel zwingend die Phase-IV-Studien. Darüber hinaus schreibt die EU eine zusätzliche Überwachung zur Pharmakovigilanz vor, diese wird chargenabhängig dokumentiert.