Aktualisierte Behandlungsempfehlungen

Rheuma: Entwarnung mit Einschränkungen Cynthia Möthrath, 06.08.2020 11:37 Uhr

Den Experten zufolge haben Menschen mit Rheuma den bisher zusammengetragenen Daten zufolge kein erhöhtes Infektionsrisiko für Covid-19 – dennoch gibt es Einschränkungen. Foto: Emily frost/shutterstock.com
Berlin - 

Menschen mit rheumatischen Erkrankungen gelten als Risikogruppe für Covid-19. Bereits zu Beginn der Pandemie wurden erste Verhaltens- und Therapieempfehlungen herausgegeben. Nun gibt es neue Erkenntnisse woraufhin die Empfehlungen von der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) aktualisiert wurden.

Zu Beginn der Corona-Pandemie herrschte extrem viel Unsicherheit. Weder das Virus noch die davon ausgelöste Covid-19-Erkrankung waren gut erforscht. Viele Patienten mit Vorerkrankungen waren dementsprechend verunsichert. Fachgesellschaften wollten deshalb Empfehlungen aussprechen – meist beliefen sich diese jedoch auf allgemeine Erkenntnisse, wie beispielsweise der Infektanfälligkeit von Rheumapatienten.

Neue Daten, neue Empfehlungen

Mittlerweile sind einige Monate vergangen und es liegen verschiedene Fallberichte, Registerdaten und Studien vor, die genauere Aussagen zu den Erkrankungsrisiken von Menschen mit Rheuma erlauben. Daher hat die DGRh ihre Empfehlungen aktualisiert. Im Fokus stehen dabei sowohl präventive Maßnahmen wie auch der Umgang mit den wichtigsten Rheumatherapien.

Obwohl mittlerweile mehr Daten vorliegen als zu Beginn der Pandemie, sei die Evidenz der Behandlungsempfehlungen jedoch nicht so belastbar wie sonst üblich. „Es liegt bei einem so jungen und dynamischen Geschehen wie der Covid-19-Pandemie in der Natur der Sache, dass zum Beispiel noch keine randomisiert-kontrollierten Studien vorliegen“, erklärt Professor Dr. Christof Specker, Direktor der Klinik für Rheumatologie und Klinische Immunologie am Klinikum Essen-Mitte und Sprecher der Ad-hoc Kommission COVID-19-Register der DGRh. Die Empfehlungen sollen daher weiterhin regelmäßig aktualisiert und angepasst werden.

Die wichtigste derzeitige Erkenntnis gibt zumindest teilweise Entwarnung: Den Experten zufolge haben Menschen mit Rheuma den bisher zusammengetragenen Daten zufolge kein erhöhtes Infektionsrisiko für Covid-19. „Auch das Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 scheint nicht erhöht zu sein“, erläutert Professor Dr. Hendrik Schulze-Koops, Präsident der DGRh und Leiter der Rheumaeinheit am Klinikum der LMU München. Dennoch gelte diese Entwarnung nicht grundsätzlich und nur mit Einschränkungen: Denn einige bekannte Risikofaktoren wie ein hohes Lebensalter, männliches Geschlecht, starkes Übergewicht oder bestehende Vorerkrankungen im Bereich Lunge, Herz und Niere seien bei Rheumapatienten ebenfalls häufiger als im Bevölkerungsdurchschnitt. „Sie dürften daher nicht außer Acht gelassen werden“, schreibt die DGRh.

Therapien nicht selbst umstellen

In Bezug auf die Rheumaerkrankung selbst sei das Risiko nur dann erhöht, wenn die Patienten eine Cortisontherapie mit 10 mg und mehr pro Tag erhalten. Außerdem während akuten Schüben, in denen eine schlechte Kontrolle der Symptome vorherrscht. Zentrale Empfehlung der Experten ist daher erneut, eine gut eingestellte Medikation aus Sorge vor Covid-19 nicht auf eigene Faust abzusetzen oder zu verändern. „Ein Umstellen der Medikation geht oft mit einem Aufflammen der rheumatologischen Grunderkrankung einher und erhöht das Covid-19 Risiko dann erst recht“, erklärt Specker.

So haben vor allem Patienten, die Immunsuppressiva, Cortison und Biologika verwenden Sorge vor einem geschwächten Immunsystem und einer damit einhergehenden Infektion mit Sars-CoV-2. Eine Unterbrechung der Therapie mit solchen Medikamenten komme jedoch lediglich bei Patienten mit positivem Sars-CoV-2-Abstrich oder bereits beginnenden Covid-19-Symptomen in Frage. Eine Therapie mit Glukokortikoiden unter 10 mg pro Tag könne dagegen fortgesetzt werden.

In den Empfehlungen wird jedoch nicht nur die Medikation betrachtet, auch weitere Aspekte werden beleuchtet. Ein wesentlicher Punkt sei, dass Alltag und Versorgung der Patienten nicht unnötig eingeschränkt werden. Es sei in der Regel beispielsweise nicht gerechtfertigt, Rheumapatienten allein aufgrund einer angenommenen Gefährdung eine Arbeitsunfähigkeit zu attestieren. Außerdem dürften auch medizinisch notwendige Eingriffe und Therapien aus Sorge vor einer Ansteckung nicht ausgesetzt werden. Wichtig sei in diesem Kontext sich an die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu halten, außerdem empfiehlt die DGRh die Benutzung der Corona-Warn-App.