Rote-Hand-Brief

Mycophenolat: Neue Regeln zur Verhütung

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Berlin -

Bereits im Dezember sprach die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) angepasste Empfehlungen zur Kontrazeption unter Mycophenolat-haltigen Arzneimitteln aus. Nun wird in einem Rote-Hand-Brief über die Änderungen informiert.

Mycophenolat-haltige Arzneimittel werden zur Verhinderung einer Transplanatabstoßung eingesetzt. Aufgrund der stark teratogenen Wirkung sind bei der Anwendung bei Schwangeren Fehlgeburten und kongenitale Missbildungen nicht auszuschließen. Mycophenolat ist mit einer Rate von Fehlgeburten von 45 bis 49 Prozent behaftet, die geschätzte Rate für kongenitale Missbildungen liegt zwischen 23 und 27 Prozent.

Aufgrund der bestehenden Sicherheitsbedenken sind Mycophenolat-haltige Arzneimittel bei Schwangeren kontraindiziert – ebenso bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine wirksame Verhütungsmethode anwenden. Vor Therapiebeginn solle ein negativer Schwangerschaft vorzuweisen sein. Schwangere dürfen, sofern keine alternativen Behandlungsoptionen zur Transplantatabstoßung zur Verfügung stehen, mit den Arzneistoffen therapiert werden.

Nach Auswertung verfügbarer klinischer Daten von Männern, die unter der Therapie mit Mycophenolatmofetil und Mycophenolsäure Kinder zeugten, konnte kein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten und kongenital Missbildungen dokumentiert werden. Die genotoxische Wirkung der Arzneistoffe sei dennoch unumstritten, daher könne ein Risiko nicht vollständig ausgeschlossen werden – obwohl die in der Samenflüsssigkeit enthaltene Menge Mycophenolat nicht ermittel wurde. Berechnungen zufolge ist die an Frauen übertragene Menge jedoch gering, sodass Auswirkungen unwahrscheinlich seien.

Aufgrund dieser Bewertung wurde die Empfehlung zur Kontrazeption geändert. Bislang sollten männliche Patienten mit einem Kondom und deren Partnerinnen zusätzlich mit hochwirksamen kontrazeptiven Maßnahmen verhüten. Zu viel, meinen die Experten. Die Maßnahmen würden das Risikoniveau nicht angemessen widerspiegeln. Die neue Empfehlung sieht nun nur noch eine Verhütungsmethode vor. Entweder muss der männliche Patient oder dessen Partnerin während und mindestens 90 Tage nach Beendigung der Behandlung eine wirksame Verhütungsmethode anwenden.

Die Risikoeinschätzung für weibliche Patienten blieb unberührt. Änderungen gibt es dennoch. Ist eine Therapie mit Mycophenolat unvermeidbar und stehen keine alternativen Therapieoptionen bereit, müssen Frauen im gebärfähigen Alter vor und während der Exposition sowie sechs Wochen nach Therapieende mindestens eine zuverlässige Kontrazeption anwenden. „Es sei denn, Abstinenz wird als Verhütungsmethode gewählt.“ Eine zweite Methode wird empfohlen, ist jedoch nicht mehr verpflichtend.

Der Arzneistoff gehört zur Gruppe der Immunsuppressiva. Im Körper wird der Arzneistoff zu Mycophenolsäure (MPA) umgewandelt. MPA ist ein hochwirksamer, selektiver, nicht kompetitiver und reversibler Inhibitor der Inosinmonophosphat-Dehydrogenase und hemmt den De-novo-Weg der Guanosin-Nucleotidsynthese, ohne in die DNA eingebaut zu werden. Der Wirkstoff wird in Kombination mit Ciclosporin und Glucocorticoiden zur Prophylaxe von akuten Transplantatabstoßungsreaktionen nach allogenen Nieren-, Herz- oder Lebertransplantationen eingesetzt.

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