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Medizinisches Cannabis: Auschreibung beendet APOTHEKE ADHOC, 28.01.2019 12:40 Uhr

Bewerbungsfrist abgelaufen: Das BfArM wertet die Angebote von 79 Bietern zum Cannabis-Anbau aus. Foto: AGES
Berlin - 

Das Ausschreibungsverfahren des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für den Anbau von medizinischem Cannabis wurde beendet. 79 Bieter beziehungsweise Bietergemeinschaften haben ihre Angebote abgegeben.

Die Ausschreibung bezog sich auf 10,4 Tonnen Cannabis mit einer Verteilung auf vier Jahre mit jeweils 2600 Kilogramm. Die Zuschlagserteilung soll im zweiten Quartal 2019 erfolgen. Die erste deutsche Ernte erwartet das BfArM im vierten Quartal 2020. Der Anbau in Deutschland soll die Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten unterstützen. Der Import von medizinischem Cannabis wird auch über diesen Zeitpunkt hinaus rechtlich grundsätzlich möglich sein.

Mit einer Aufteilung in 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge sollten auch Beteiligungen von kleineren Unternehmen möglich sein. Ein Bieter kann maximal für fünf Lose einen Zuschlag erhalten. Insgesamt haben die 79 Bieter bzw. Bietergemeinschaften 817 Angebote für die 13 Lose abgegeben. Bei der Festlegung der Ausschreibungsmenge mussten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden: Hersteller, Händler und Apotheken die medizinisches Cannabis vertreiben, können auch in Zukunft weiterhin bei Importeuren beispielsweise aus Kanada oder den Niderlanden kaufen und sind nicht gezwungen auf die deutschen Kapazitäten zurück zu greifen.

Während des Ausschreibungsverfahren wurden über 200 Fragen an die verschiedenen Bieter gestellt. Diese führten, wie auch in anderen Vergabeverfahren üblich, zu Klarstellungen und damit zu einer Anpassung der Angebotsfrist um insgesamt 7 Wochen. Einer der Nachprüfungsanträge wurde von der Vergabekammer des Bundes zurückgewiesen, da der Bieter gegen die Entscheidung klagte. Infolge dessen wurde für den 10.04.2019 ein Verfahren beim OLG Düsseldorf terminiert. Die Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren kann aufgrund dessen vorher nicht erfolgen.

Die erste Ausschreibung im Frühjahr 2018 hatte das BfArM aufheben müssen: Das OLG Düsseldorf hatte die Auffassung eines Unternehmens bestätigt, dass die verbleibende Frist nach einer Änderung des Verfahrens nicht mehr ausreichend gewesen sei. Außerdem wurde mit Blick auf die Entwicklung der Patientenzahlen die Gesamtmenge der aktuellen Ausschreibung gegenüber der ersten Ausschreibung von 6,6 Tonnen auf 10,4 Tonnen für vier Jahre erhöht.

Das im Auftrag der sogenannten „Cannabisagentur“ des BfArM angebaute Cannabis soll ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und in Form von Blüten oder Zubereitungen als Arzneimittel in Apotheken abgegeben werden. Bei Anbau und Inverkehrbringen dieses Cannabis müssen alle arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Anbau erfolgt nicht im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch Unternehmen, die im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten haben und von der Cannabisagentur beauftragt werden. Die Agentur wird das in Deutschland angebaute medizinische Cannabis nach den völkerrechtlichen Vorgaben ankaufen, in Besitz nehmen und einen Herstellerabgabepreis des BfArM festlegen. Bei dem Verkauf an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken und im Rahmen der die Auslieferung an Apotheken zur Versorgung der Patientinnen und Patienten darf das BfArM keine Gewinne oder Überschüsse erzielen.

Auch die FDP hat sich für den Anbau und Export von Medizinalcannabis aus Deutschland ausgesprochen. In einem Antrag hat die Bundestagsfraktion die Bundesregierung aufgefordert, den staatlichen Anbau auszuweiten und überschüssiges Cannabis ins Ausland zu verkaufen. „Medizinalcannabis aus deutschem Qualitätsanbau könnte schnell zu einem interessanten Exportprodukt werden“, so die Liberalen unter Federführung von Parteichef Lindner.