Kommentar

BfArM: In geheimer Mission

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Berlin -

Wenn es um die eigene Verwaltungstätigkeit geht, versteht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) keinen Spaß. Diskutiert wird – wenn überhaupt – hinter verschlossenen Türen, Öffentlichkeit ist bei Zulassungs- oder Sicherheitsfragen nicht erwünscht. Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (VG) könnte ein Weckruf für die Behörde sein, endlich Tageslicht in ihre Amtsstuben zu lassen.

Würde man BfArM-Mitarbeiter fragen, wie es um die Transparenz ihrer Behörde bestellt ist, bekäme man vermutlich eine überraschende Antwort: „Alles tip-top, Sie finden alle Informationen auf unserer Website.” Das ist im Grundsatz nicht falsch, wenn man unnütze Datenbanken mit freiwillig gemeldeten Lieferengpässen oder Protokollen zu Sitzungen, die Monate zurückliegen, berücksichtigen will.

Anders sieht es aus, wenn es um tagesaktuelle Informationen geht. Mit dem Verweis auf laufende Verfahren oder Einzelfälle bügelt das BfArM die meisten Anfragen ab. Die Geheimniskrämerei zieht sich bis in die Sachverständigenausschüsse: Deren Mitglieder mussten vor einigen Jahren eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben, an die dem Vernehmen nach demnächst noch einmal erinnert werden soll.

Warum eigentlich? Warum scheut das BfArM den Diskurs in der (Fach-) Öffentlichkeit? Wer beispielsweise sein Produkt in die Sichtwahl oder sogar in die Supermarktregale bringen will, hat sicher gute Argumente dafür und kein Problem damit, für diese im Zweifelsfall auch geradezustehen.

Die geheime Mission ist wohl eher dem eigenen Rechtfertigungsdruck geschuldet als sachlichen Erwägungen. Es dürfte für die Beamten beruhigend sein zu wissen, dass nichts außer Kontrolle geraten kann – solange nur ein kleiner Kreis an Eingeweihten von den Vorgängen im Hause Kenntnis hat. Es geht um Deutungshoheit und Herrschaftswissen, auf die das BfArM übrigens gesetzlich gar keinen Anspruch hat.

Oft genug müssen die Apotheken für die Blockadehaltung des BfArM gerade stehen. Der MCP-Rückruf vor einem Jahr lief alles andere als geschmeidig: Noch heute überziehen die Kassen Apotheken mit Retaxationen, weil das BfArM keine Auskunft geben kann oder will, wann Rückrufe eigentlich rechtsverbindlich sind. Auch das Hin und Her im Zusammenhang mit gefälschten Zulassungsstudien vor Weihnachten zeigte anschaulich, wie es um die Denkweise der Behörde bestellt ist. Wer noch nie am HV-Tisch stand, denkt Arzneimittelsicherheit eben nur in Paragrafen.

Quasi über Nacht durften in beiden Fällen Präparate nicht mehr abgegeben werden. Eine Vorabinformation der Apotheker sei nicht vorgesehen, sagte BfArM-Präsident Professor Dr. Karl Broich kürzlich beim DAV-Wirtschaftsforum in Berlin. Es gebe eben geregelte Verfahren, und die seien auch nicht willkürlich, sondern hätten ihren Sinn – und sei es der Schutz der betroffenen Hersteller.

Das ist freilich nur die halbe Wahrheit, denn im gleichen Atemzug musste Broich einräumen, dass man im Zusammenhang mit den GVK-Studien dann doch die Medien informiert hatte, um in der sich anbahnenden öffentlichen Debatte nicht zerrieben zu werden. „Für uns ist das Patientenvertrauen entscheidend“, so der BfArM-Chef. Dazu sei die Anmerkung erlaubt, dass dies für die Apotheker mindestens genauso gilt.

Dass in Bonn mitunter ein antiquiertes Weltbild gepflegt wird, hat auch das VG in seinem Urteil zu Voltaren dolo erkannt. Bezeichnenderweise spielten im Verfahren ausgerechnet Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen eine wichtige Rolle. Vielleicht erkennt man im BfArM allmählich, dass Öffentlichkeit auch ein Ventil sein kann, um Druck aus dem Kessel zu nehmen.

Womöglich brauchen das BfArM und die ihm nachgeschalteten Institutionen und Gremien schlichtweg eine Strukturreform. Wenn Rückrufe erst auf dem Postweg zugestellt werden müssen, hat die Arzneimittelsicherheit verloren. Ein Wunder, dass die Brieftaube nicht mehr das Standardkommunikationsmittel ist. Hier wäre das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gefragt. Aber ganz ehrlich: Auch in Berlin ist man von einer echten Transparenz weit entfernt.

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