Antibiotika

Fluorchinolone: Gefährlich und oft verordnet

, Uhr
Berlin -

Die teils erheblichen Nebenwirkungen von Fluorchinolon-Antibiotika sind lange bekannt: Trotzdem werden die Präparate noch häufig verschrieben. Ein Versagen der Arzneimittelüberwachung, kritisieren Experten.

In Deutschland werden immer noch häufig Fluorchinolone verschrieben: eine Antibiotikagruppe, die schwerwiegende Nebenwirkungen haben kann. Obwohl diese Risiken schon seit Jahren bekannt sind, erhielten 2018 mehr als drei Millionen aller gesetzlich krankenversicherten Patienten hierzulande entsprechende Präparate. Das ist das Ergebnis einer Berechnung des Wissenschaftlichen Instituts der Krankenkasse AOK (WIdO). 40.000 der Patienten könnten, so die Hochrechnung des WIdO, von Sehnenrissen, Schädigungen des Nervensystems sowie der Hauptschlagader betroffen sein.

Mit Antibiotika werden Infektionen behandelt, die durch Bakterien ausgelöst werden. Im europäischen Vergleich werden diese in
Deutschland zwar seltener verschrieben - ihr Verbrauch stieg hierzulande allerdings zwischen 1994 und 2014 nach Angaben des
Europäischen Zentrums für Krankheitskontrolle und Prävention in Stockholm (ECDC) an. 2018 wurden nach Erfassung des WIdO 310 Millionen Antibiotika-Tagesdosen verordnet - davon entfielen 8,2 Prozent oder 25,6 Millionen Tagesdosen auf die Fluorchinolon-Antibiotika, bei denen besonders schwere Nebenwirkungen möglich sind.

Auf Basis von AOK-Daten gibt das WIdO an, dass 3,8 Millionen Patienten im Jahr 2017 und 3,2 Millionen Patienten 2018 mit einem
Medikament aus dieser Wirkstoffgruppe behandelt wurden. Das entspreche jährlich um die fünf Prozent der mehr als 72 Millionen
gesetzlich Krankenversicherten. Die WIdO-Schätzung von 40.000 Fluorchinolon-spezifischen Nebenwirkungen fällt laut Stefan Pieper sehr konservativ aus. Der Allgemeinmediziner aus Konstanz und Experte für Schäden durch Fluorchinolone verweist in einer unabhängigen Einordnung des Reports auf belastbare Untersuchungen aus den USA, die weitaus höhere Zahlen ergeben hätten. „Umgerechnet auf Deutschland wären es hierzulande fast 400.000 Fälle pro Jahr“, so Pieper. Zudem sei nur ein Teil der möglichen Nebenwirkungen in das Dossier eingegangen.



In den USA werden die Folgen der Nebenwirkungen als „Fluoroquinolone-Associated Disability“ (FQAD, etwa: mit
Fluorchinolon zusammenhängende Schädigungen) bezeichnet und sind als Erkrankung anerkannt. Pieper arbeitet derzeit an der Entwicklung von Diagnosekriterien für FQAD und hat den ersten deutschsprachigen Fachartikel zum Thema geschrieben. „Über diese Arbeit habe ich mindestens 200 Symptome festgestellt, die bei FAQD auftreten können“ , fasst er zusammen.

Dabei lassen sich die Nebenwirkungen laut Pieper in vier Gruppen einteilen. Zum einen griffen Fluorchinolone das Kollagen im Körper an, was zu Sehnenrissen, Netzhautablösungen und Arterienrissen führen könne. Zum zweiten hätten diese Antibiotika eine neurotoxische Wirkung, welche langfristige, teils schwer zu behandelnde Nervenschäden auslösen könnten. Eine dritte mögliche Nebenwirkung betreffe Neurobotenstoffe, deren Rezeptoren durch Fluorchinolone blockiert werden könnten. Patienten würden dann unruhig, ängstlich oder panisch und könnten gar suizidale Tendenzen entwickeln. Und schließlich sei ein Chronisches Erschöpfungssyndrom möglich - für Pieper, der eine Vielzahl der Nebenwirkungen in seiner Praxis bereits gesehen hat, ein besonders schweres Schicksal: „Betroffene verlieren ihre Arbeit, erleben sozialen Abstieg und familiäre Zerrüttung und vor allem wird ihnen am wenigsten geglaubt.“

Für Wolfgang Becker-Brüser von der Fachzeitschrift „Arznei-Telegramm“ ist es angesichts der möglichen, lang anhaltenden
Nebenwirkungen unverständlich, dass Fluorchinolone immer noch bei banalen Infekten verschrieben werden. „Das sind absolute
Reservemittel, die nur eingesetzt werden sollten, wenn nichts anderes hilft“ , so der Arzt und Apotheker. Tatsächlich veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im April dieses Jahrs einen Rote Hand Brief, in dem stand, dass Ärzte Fluorchinolone wegen schwerer Nebenwirkungen nur noch im Einzelfall verschreiben sollen. Zuvor hatte das Amt 2017 ein europäisches Risikobewertungsverfahren angestoßen.



Für Becker-Brüser kommen diese Maßnahmen zu spät: „Schon seit Markteinführung in den 80er Jahren gab es Kritik an den Mitteln.“ Zudem habe das damalige Bundesgesundheitsamt bereits 1989 strenge Indikationen für die Verschreibung von Fluorchinolonen empfohlen, die allerdings nicht verpflichtend waren. Die Hochrechnungen des WIdO-Reports empfinde er daher als „Bankrotterklärung der Arzneimittelüberwachung“ , auch wenn Schätzungen natürlich mit Vorsicht zu genießen seien. Nichtsdestotrotz seien von den einst 16 in Deutschland erhältlichen Fluorchinolon-Vertretern 11 vom Markt genommen worden und das teils kurz nach ihrer Einführung: „Das zeigt doch das Schädigungspotenzial.“ Auch im WIdO-Report wird kritisch angemerkt, das BfArM habe verspätet auf die bekannten Risiken reagiert. Auf Nachfrage entgegnet die Behörde dazu schriftlich: „Das BfArM beschäftigt sich nicht erst seit der Auslösung des Risikobewertungsverfahrens 2017 mit Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Fluorchinolonen, sondern war und ist fortlaufend in die Überwachung und Bewertung der Sicherheit fluorchinolonhaltiger Arzneimittel auf europäischer Ebene eingebunden.“

Das Bundesinstitut verweist dazu auf mehrere Rote-Hand-Briefe und Publikationen zum Thema, aber auch auf die Verantwortung von Ärzten und Patienten: „Es ist für die sichere Anwendung eines Arzneimittels entscheidend, dass die Anwender - Ärzte wie Patienten - sich anhand der Produktinformationstexte über Anwendungsrisiken informieren und dass Patienten sich bei Fragen an ihren behandelnden Arzt wenden.“ Zudem seien Fluorchinolone in nahezu allen europäischen Ländern zugelassen, Maßnahmen zur Änderung der Zulassungsbedingungen müssten auf europäischer Ebene abgestimmt werden.

Wolfgang Becker-Brüser fordert, dass möglichst schon bei der Zulassung von Medikamenten eine eindeutige Positionierung der
Anwendungsgebiete erfolgen solle. Wenn sich nach der Zulassung relevante Einschränkungen ergäben, seien eindeutige Warnhinweise, wie sie in den USA als „boxed warning“ an erster Stelle der Produktinformation stehen, hilfreich. Konkrete Hinweise in der Praxis-Software von Ärzten, wie sie der WIdO-Report befürwortet, sieht er als letzten möglichen Schritt - ähnlich wie Pieper. Die entsprechenden Programme seien noch nicht gut genug.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte