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Octenisept: AkdÄ warnt vor Gewebeschäden APOTHEKE ADHOC, 03.02.2017 14:38 Uhr

Nur oberflächlich anwenden: Die AkdÄ weist darauf hin, dass Octenisept wegen drohender Gewebeschäden nicht zur Spülung tiefer Wunden verwendet werden darf. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Octenisept (Schülke & Mayr) ist nur zur oberflächlichen Anwendung bestimmt. Das Wund- und Schleimhautantiseptikum darf nur mit Tupfer oder durch Aufsprühen aufgetragen werden. Auf keinen Fall sollte es mittels Spritze in die Tiefe des Gewebes eingebracht werden. Dann drohen Gewebeschäden, ruft die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in Erinnerung.

Die Spülung tiefer Wunden mit Octenisept ist laut AkdÄ mit dem Risiko schwerer toxischer Gewebeschäden verbunden, vor allem wenn das Antiseptikum mittels Spritze in tiefes Gewebe eingebracht wird. In einigen Fällen haben solche Spülungen vor allem bei Kindern zu bleibenden Schäden und Funktionseinschränkungen geführt.

Die Pathogenese ist nicht eindeutig geklärt. Durch Einspritzen werde immer ein gewisser Druck aufgebaut, wodurch Octenisept in das interstitielle Gewebe gelange. Möglicherweise reiche aber bereits eine zu lange Kontaktzeit, um einen Gewebeschaden zu induzieren.

Zwar sind Fälle von Kontaktdermatitiden auf Octenisept beschrieben, jedoch konnte laut AkdÄ in einer Fallserie von fünf phlegmonösen Reaktionen nach Wundspülung an Händen bei den drei am schwersten betroffenen Kindern eine Kontaktsensibilisierung mittels Epikutantest ausgeschlossen werden.

Aus einer In-vitro-Untersuchung der Gewebetoxizität verschiedener lokaler Antiseptika zeigte sich für Octenisept ein hoher Irritation Score (IS) von 14 – die maximale Toxizität liegt bei 20 – mit ausgeprägten Gefäßschäden. Die ausgeprägte Ödembildung spricht laut AkdÄ ebenfalls für eine Störung der Kapillarpermeabilität.

Zwischen 2008 und 2011 wurden insgesamt drei Rote-Hand-Briefe zu diesem Problem veröffentlicht. Außerdem wurden Fach- und Gebrauchsinformation angepasst und ein Warnhinweis („Boxed Warning“) eingeführt.

Trotzdem gehen laut AkdÄ weiterhin Spontanmeldungen zu schweren Gewebeschäden ein, zum Beispiel nach Spülung von Tierbisswunden oder Spülung von Wunddehiszenzen mittels Knopfkanüle. Ähnliche Reaktionen wurden auch in der Veterinärmedizin nach Spülung von Bisswunden bei Hunden beobachtet.

Aktuell schildert die AkdÄ den Fall eines zehnjährigen Mädchens, das in einen langen rostigen Nagel getreten war. Im Krankenhaus wurde der Stichkanal kürettiert und mit Octenisept gespült. Trotz Antibiotikatherapie mit Ampicillin/Sulbactam bildete sich eine zunächst als Phlegmone gedeutete Fußschwellung und Rötung aus, die operative Revisionen zwei und fünf Tage später nach sich zog.

Im Rahmen der weiteren Behandlung wurden die Spülungen bei den Verbandswechseln fortgesetzt. Bakteriologische Abstriche blieben steril, die Entzündungsparameter waren zu keinem Zeitpunkt signifikant erhöht. Der Befund verschlechterte sich weiter: Der Fuß war erheblich geschwollen, und großflächig gerötet, der Stichkanal und die Gegeninzisionen waren schmierig belegt. Ein Großteil der zentralen Fußsohlenmuskulatur war gläsern abgeblasst, brüchig und teils fettig, teils bindegewebig umgebaut. Nach operativen Maßnahmen und Ruhigstellung über insgesamt zweieinhalb Monate blieb die Diagnose, dass nach Heilung mit einem deutlichen bleibenden Schaden am betroffenen Fuß zu rechnen ist.

Der Fall zeigt laut AkdÄ die typischen Komplikationen, die nach Spülung von tiefen Wunden mit Octenisept auftreten können und die sowohl in der Literatur als auch in spontan gemeldeten Fällen immer wieder geschildert werden: Innerhalb von 24 Stunden tritt eine starke Schwellung und Rötung auf, die über Monate anhält und therapeutisch kaum zu beeinflussen ist.

In den engen abgegrenzten Räumen von Händen und Füßen kann die Schwellung akut ein Kompartmentsyndrom verursachen, sodass notfallmäßig durch Kompartmentspaltung behandelt werden muss. Im Wundbereich und der näheren Umgebung können sich Fettgewebsnekrosen entwickeln und die betroffene Muskulatur erst fettig, dann fibrös umgebaut werden.

Bei der Behandlung akuter tiefer, insbesondere verschmutzter Wunden ist laut AkdÄ ein chirurgisches Débridement indiziert. Eine zusätzliche Reinigung durch Spülungen ist nach fachgerechtem Débridement nicht erforderlich und sollte bei Kontamination nur unter Verwendung von 0,9-prozentiger Kochsalz- oder Polyhexanid-haltigen Lösungen erfolgen. In einigen Fällen ist eine prophylaktische Antibiotikatherapie indiziert.

Octenisept enthält zwei Wirkstoffe: Octenidindihydrochlorid reagiert mit Zellwand und Zellmembranbestandteilen der Mikrobenzelle und führt so zur Zerstörung der Zellfunktion. Phenoxyethanol macht die Zellmembran durchlässiger für Kaliumionen und wirkt so antimikrobiell. Octenisept ist zugelassen zur antiseptischen Behandlung von Schleimhaut und angrenzender Haut vor diagnostischen und operativen Maßnahmen im Ano-Genitalbereich und in der Mundhöhle sowie zur zeitlich begrenzten unterstützenden Therapie von Interdigitalmykosen und für adjuvante antiseptische Wundbehandlungen.