Unzureichende Studien

Celexoxib & Co. – Ruhen der Zulassungen

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Berlin -

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das vorläufige Ruhen von generischen Arzneimittelzulassungen angeordnet, die auf der Grundlage von Studien der Firma Semler Research Center (SRC) aus Indien zugelassen wurden. Betroffen ist der Wirkstoff Celecoxib. Aufgrund des abgeschlossenen Risikobewertungsverfahrens ruhen die Zulassungen für Celecoxib Axcount 100 mg Hartkapseln und Celecoxib Axcount 200 mg Hartkapseln ab sofort. Die Anordnung ist zunächst befristet bis zum 15. Juni 2022.

Die Zulassungen für zwei generische Celecoxib-Präparate der Firma Axcount ruhen ab sofort. Darüber informiert das BfArM in einem aktuellen Schreiben. Betroffen sind folgende Präparate:

  • Celecoxib axcount 100 mg Hartkapseln, Zulassungsnummer 94154.00.00
  • Celecoxib axcount 200 mg Hartkapseln, Zulassungsnummer 94155.00.00

Das sofortige Ruhen der Zulassung dient zur Abwehr von Arzneimittelrisiken. Die Studien, auf denen die Zulassung des COX-2-Hemmers basieren, stehen in Frage. Das indische Unternehmen hatte die benötigten Bioäquivalenzstudien unzureichend durchgeführt. Die beiden genannten Arzneimittel waren erst zum 10. Juni zugelassen worden – nun ruht bereits die Zulassung.

Der Durchführungsbeschluss liegt knapp vier Jahre zurück – mit dem Beschluss war damals EU-Risikobewertungsverfahren beendet worden, in dem es um mutmaßlich mangelhafte Bioäquivalenzstudien ging. Das indische Auftragsforschungsunternehmen war international in die Kritik geraten. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hatte Mängel bei der Durchführung der Studien aufgedeckt. Auch die WHO konnte Verstöße gegen die geltenden GLP- und GCP-Richtlinien feststellen.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wies damals zeitnah auf die unzureichenden Ergebnisse der Bioäquivalenzstudien hin. Die EMA bat die zuständigen Arzneimittelbehörden der Länder Dänemark, Deutschland, Spanien, den Niederlanden sowie Großbritannien, einen Review auf Basis eines „Artikel-31-Referrals“ zu erstellen. Bei Inspektionen durch die FDA und WHO wurden an zwei Standorten Semlers gravierende Mängel im QMS-System festgestellt. Mit der Zeit vermuteten die Behörden, dass die dort zusammengetragenen Studiendaten nicht valide seien. Folglich war die Bioäquivalenz für diese Produkte nicht erwiesen. Neben Celecoxib waren auch die Wirkstoffe Atovaquon/Proguanilhydrochlorid, Eprosartan, Pregabalin und Saquinavir betroffen.

Das Ruhen der Zulassungen ist bis zum 15. Juni 2022 befristet. Reicht das Unternehmen valide Bioäquivalenzstudien nach, so werden diese auf die europäischen Anforderungen hin geprüft. Genügen die vorgelegte Daten, so kann die Aussetzung der Zulassungen aufgehoben werden.

Zu den im Oktober 2015 durch die FDA festgestellten Probleme gehörten unter anderem Verstöße bei der Probenanalyse. Semler tauschte und manipulierte klinische Proben der Studienteilnehmer. Der Zulassungsinhaber wurde schriftlich aufgefordert, die betreffenden Bioäquivalenz- und Bioverfügbarkeitsstudien zu wiederholen. Die für die jeweiligen Genehmigungsverfahren geforderten Untersuchungen sollten in einer anderen Einrichtung erneut durchgeführt werden. Der Zulassungsinhaber reagierte nur bei einem bemängelten Wirkstoff fristgerecht (Abacavir/Lamivudin), sodass alle anderen Zulassungen ruhen mussten.

 

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