AMK-Meldungen

Dosierungsabweichung bei Genotropin

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Berlin -

Pharmacia meldet einen Defekt am Dosiermechanismus seines Genotropin GoQuick Fertigpens (Somatropin). Die Pfizer-Tochter weist in einem Schreiben an die medizinische Fachkreise darauf hin, dass durch kräftiges Überdrehen des Dosierstabs die gewählte Dosis des Wachstumshormons um einen Klick, also einen Dosis-Schritt, höher liegen kann als die angezeigte Dosis. 

Je nachdem, ob der Fertigpen à 5 oder 12 mg verwendet wurde, kommt es zu einer zusätzlichen Gabe von 0,05 mg oder 0,15 mg Somatotropin. Der Hersteller selbst sieht darin kein Risiko für die Patienten – die geringfügig höhere Dosis sei vernachlässigbar, außerdem seien nicht alle Pens betroffen. Dennoch werden Patienten aufgefordert, mit einem defekten Pen den behandelnden Arzt aufzusuchen.

Das gentechnisch hergestellte Wachstumshormon wird bei Kindern und Erwachsenen angewendet. Mit dem Hormon werden verschiedene Wachstumsstörungen behandelt. Dazu gehören Kleinwuchs, das Ullrich-Turner-Syndrom und die Chromosomenstörung Prader-Will-Syndrom.

Nach Informationen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) kann auch Importware betroffen sein, da das Präparat in mehreren Ländern der EU vertrieben wird.

In einer Originalpackung von Baldrian Dispert ist eine Glasscherbe gefunden worden. Eine Apotheke hatte den Hersteller auf die ungewöhnliche Verunreinigung aufmerksam gemacht. Nun muss die gesamte Charge zurück ins Lager.

Baldrian Dispert wird in Dosen auf den Markt gebracht, in denen sich die Tabletten lose befinden und nicht verblistert. Hersteller Cheplapharm kann nach eigenen Angaben nicht ausschließen, dass die Scherbe bei der Abpackung der Tabletten in die Dose geraten ist. Um die Gefährdung von Patienten zu verhindern, wird daher die gesamte Charge 143558 zurückgerufen. Apotheken erhalten eine Gutschrift.

AstraZeneca ruft sämtliche Chargen seines ACE-Hemmers Acerbon (Lisinopril) zurück. Mit dem Jahreswechsel ist die Zulassung der Packungsgröße à 100 Stück (PZN 03557708) erloschen. Die noch im Handel befindliche Ware darf von den Apotheken ab sofort nicht mehr abgegeben werden. Für noch haltbare Ware erhalten die Apotheken eine Gutschrift.

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