Rückruf

1A Pharma: Gingiloba geht APOTHEKE ADHOC, 19.06.2020 14:50 Uhr

1A Pharma ruft die Restbestände seines Ginkgo-Präparates Gingiloba zurück – Grund ist die Umbenennung des Produktes. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Firma 1A Pharma hat die Bezeichnung seines Präparates Gingiloba (Ginkgoblätter-Trockenextrakt) geändert – verbleibende Restbestände müssen daher retour.

Gingiloba, 30 und 120 Filmtabletten
Betroffene Chargen: GG4814, GG4815

Bereits zum 6. Oktober 2017 wurde die Arzneimittelbezeichnung des Produktes von Gingiloba auf Ginkgo-1A Pharma 40 mg geändert. Mit der Veröffentlichung der Bezeichnungsänderung des Produktes im Bundesanzeiger am 18. Januar 2018 endet die Abverkaufsfrist und die Verkehrsfähigkeit des Produktes unter der alten Bezeichnung für Groß- und Einzelhändler zum 1. Juli 2020.

Apotheken sollen daher ihre Warenbestände überprüfen und Restbestände von Gingiloba zur Gutschrift an folgende Adresse schicken:

Salutas Pharma GmbH
Retourenabteilung
Otto-von-Guericke-Allee 1
39179 Barleben