Pflegereform

Pflegebedürftigkeit neu definiert dpa, 26.12.2016 08:21 Uhr

Hilfe für Demenzkranke: Zum Jahresbeginn tritt die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II von Gesundheitsminister Hermann Gröhe in Kraft. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Mit der zum 1. Januar startenden Pflegereform kann laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der Hilfebedarf für Pflegebedürftige besser erfasst werden. Demenzkranke erhielten „endlich einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagte Gröhe. „Außerdem setzt die Hilfe künftig deutlich früher ein – etwa wenn eine Dusche altersgerecht umgebaut werden muss oder Hilfe im Haushalt benötigt wird.“

Die 2,8 Millionen Pflegebedürftigen werden zum 1. Januar automatisch in das neue Bewertungssystem nach Pflegegraden übernommen. Dabei müssen sie nicht selbst aktiv werden und etwa einen Neuantrag stellen. Die meisten Versicherten hätten inzwischen auch ihren Überleitungsbescheid von den Pflegekassen bekommen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS), Peter Pick.

Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff können mittelfristig bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten. „Insgesamt stehen für die Pflege fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung“, sagte Gröhe weiter. Finanziert wird die Leistungsausweitung über eine Erhöhung des Pflegebeitrags in zwei Schritten von 2,05 auf 2,55 Prozent vom Brutto ab kommendem Jahr.

Der Gesundheitsminister verwies darauf, dass die Unterstützung für die Pflege zu Hause deutlich ausgeweitet worden sei – etwa durch mehr Kurzzeit- und Tagespflege oder die Möglichkeit, Hilfe im Haushalt in Anspruch zu nehmen. Pflegende Angehörige hätten jetzt einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit und auf eine bezahlte Auszeit von bis zu zehn Tagen, „wenn schnell etwas organisiert werden muss etwa nach einem Sturz“. Zudem gebe es die Möglichkeit, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen auch gemeinsam mit den Pflegebedürftigen in Anspruch zu nehmen.

Nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der mit der zweiten Reformstufe eingeführt wird, bekommen Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen gleichberechtigten Zugang zu Versicherungsleistungen wie Menschen mit körperlichen Behinderungen.

Anträge im neuen Jahr sollten vor allem die Menschen stellen, die einen geringen Unterstützungsbedarf haben, sagte Pick. Ebenso sollten Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Einschränkungen wie Altersdepressionen, die noch keine Unterstützung bekommen, einen Antrag stellen. „Die Chance, zumindest in den Pflegegrad 1 zu kommen, ist größer geworden.“

Nach Einschätzung von Reinhard Leopold von der Bundesinteressensvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen scheint es bei Pflegekassen noch Unsicherheiten bei der Eingruppierung in die neuen Pflegegrade zu geben: So hätten Pflegebedürftige in einigen Fällen falsche Umstellungsbescheide bekommen, was erst nach entsprechendem Beschwerdeschreiben korrigiert worden sei.