NRW

Nötigungs-Versuch an Hypnose-Patientin – Heilpraktiker verurteilt dpa, 05.09.2019 16:15 Uhr

Ein Heilpraktiker aus Nordrhein-Westfalen wurde wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Foto: Polizei
Erkelenz - 

Die Patientin war unter Hypnose und dem Heilpraktiker ausgeliefert. Der wollte ihr einreden, sie müssten für einen Porno-Film üben. Dafür wurde er jetzt verurteilt.

Sie seien weltbekannte Porno-Stars und müssten für den nächsten Film üben, versuchte ein Heilpraktiker aus Nordrhein-Westfalen seiner Patientin unter Hypnose einzureden. Er wollte sie laut Anklage zu sexuellen Handlungen motivieren. Deswegen verurteilte das Amtsgericht Erkelenz den 62-Jährigen aus Wegberg im Kreis Heinsberg zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Es ging um versuchte sexuelle Nötigung zulasten einer willenlosen Person – und auch um unerlaubten Drogenbesitz.

„Wenn du wach wirst, bist du ganz begeistert”, hatte der Heilpraktiker seinem Opfer nach Angaben des Vorsitzendes Richters Stefan Meuters versprochen. Als alle Motivationsversuche nicht halfen und die Frau nicht mitmachte, ließ er sie so aus der Hypnose aufwachen, dass sie sich an nichts mehr erinnern würde.

Was der Heilpraktiker nicht wusste: Die Frau hatte bei der Sitzung im September 2017 heimlich mit ihrem Handy einen Ton-Mitschnitt gemacht. Sie wollte ihrem damaligen Partner beweisen, dass bei den Sitzungen gar nichts Schlimmes passiere. Vor dem Urteil hatte das Gericht mit Verweis auf die Anklage berichtet, dass die Frau mehrere Alpträume sexuellen Inhalts gehabt hatte.

Nach der Hypnose hörte sie sich auf der Straße den Mitschnitt an. „Sie war so geschockt, dass sie sich auf der Straße übergeben musste”, sagte der Richter. Danach ging sie zur Polizei. Beamten fanden bei einer folgenden Hausdurchsuchung Drogen bei dem Mann. Das Opfer war laut der Anklage schon länger Patientin bei dem Mann gewesen. Sie sei in einer angespannten psychischen Situation gewesen und erhoffte sich Hilfe. Der 62-Jährige hat laut Gericht mittlerweile seine Zulassung verloren. Jetzt arbeitet er als Tier-Heilpraktiker.

Die Öffentlichkeit war auf Antrag des Angeklagten von der Verhandlung ausgeschlossen. Der Mann war nach Gerichtsangaben strafrechtlich bislang nicht auffällig. Er gestand die Vorwürfe. Vorher hatte er sich den Angaben zufolge auch bei dem Opfer entschuldigt. Die Frau war Nebenklägerin im Verfahren, bei der Verhandlung aber nicht dabei.