Nach Sauna-Besuch

Mann besteht auf Bon – und löst Polizeieinsatz aus dpa/APOTHEKE ADHOC, 06.01.2020 09:38 Uhr

In Hessen bestand ein Mann aus bisher unbekannten Gründen nach seinem Sauna-Besuch auf einen entsprechenden Bon. Foto: Pixabay
Dieburg - 

Seit Jahresbeginn gilt die Kassenbonpflicht. Die ist nicht nur den Apothekern lästig. Doch in Hessen hat ein Saunabesucher nun auf einen Nachweis für seinen Eintritt beharrt – bis die Situation eskalierte.

Die Polizei hat in Hessen bei einem Einsatz in einem Saunaclub die Kassenbonpflicht durchsetzen müssen, die seit Jahresbeginn gilt. Ein Gast habe nach dem Besuch der Einrichtung nahe Dieburg am Samstagmorgen einen Bon verlangt, wie es vonseiten der Polizei hieß. Der Sicherheitsdienst setzte den Mann demnach aber erst einmal vor die Tür. Der Gast habe allerdings auf seinen Kassenbon bestanden.

Erst die hinzugerufenen Polizisten konnten schließlich schlichten: Der Mann bekam demzufolge eine handschriftliche Quittung für seinen gezahlten Eintritt.

Warum der Mann so ausdrücklich auf den Bon bestand, ist der Polizei nicht bekannt. Seit dem 1. Januar ist jedes Geschäft in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden unaufgefordert einen Kassenbon aushändigen.