Gewebeproben

Krebs-OPs nach Fehldiagnose: Justiz ermittelt gegen Arzt dpa, 09.09.2019 12:38 Uhr

Fehlerhafte Analyse: Im Saarland ermittelt die Justiz gegen einen Arzt. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Aufgrund wohl fehlerhafter Diagnosen eines Arztes sollen Patienten in verschiedenen Kliniken des Saarlandes ohne Not an vermeintlichen Krebserkrankungen operiert worden sein. Das teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Montag mit. Die Justiz ermittele in diesem Zusammenhang gegen einen 60-jährigen Mediziner wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung, hieß es.

Es seien sowohl Privatwohnungen als auch die Praxis des Beschuldigten am vergangenen Freitag durchsucht worden. In großem Umfang seien unter anderem auch Patientenakten sichergestellt worden, hieß es. Der Pathologe soll demnach Gewebeproben fehlerhaft analysiert haben. In der Folge sei dann vermutlich unnötig operiert worden. Über die Vorwürfe hatte zuvor auch die Saarbrücker Zeitung berichtet.

Der Tatverdacht gegen den Arzt ergibt sich der Anklagebehörde zufolge aus der Strafanzeige eines Rechtsanwalts sowie den Feststellungen einer Fachärztin am Winterbergklinikum in Saarbrücken.

Dem Klinikum zufolge erstattete die Fachärztin Ende August Strafanzeige wegen des Verdachts von möglichen Fehldiagnosen eines niedergelassenen Pathologen. Der Verdacht erstreckt sich demnach auf den Zeitraum 2016 bis Mitte 2019. „Soweit Patientinnen und Patienten des Klinikums Saarbrücken betroffen waren, wurden diese im Rahmen der Behandlung direkt über die korrekten Diagnosen informiert“, teilte eine Sprecherin in der Landeshauptstadt mit.

Das Klinikum habe das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie informiert, hieß es. „Wir können dies bestätigen“, teilte eine Ministeriumssprecherin in Saarbrücken mit.

Der Zeitung zufolge haben die Diagnosen des Facharztes aus dem Saarpfalz-Kreis vermutlich in mehr als 20 Fällen zu Operationen geführt. Die Eingriffe sollen demnach außer in Saarbrücken etwa auch in Sulzbach, Püttlingen und St. Wendel stattgefunden haben. Dem Mediziner sei ein vorläufiges Berufsverbot erteilt worden, hieß es.