Abrechnungsbetrug

Kammer kontert Pauschalvorwürfe Désirée Kietzmann, 06.05.2011 13:09 Uhr

Berlin - 

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen sorgt regelmäßig für Schlagzeilen. Dann werden Ärzte, Apotheker und andere Heilberufler schnell pauschal an den Pranger gestellt. Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) wollte es daher genauer wissen und fragte seit 2008 immer wieder nach, wenn Krankenkassen über Betrugsfälle berichteten. Die Kammer wollte ganz konkret wissen, ob auch Apotheker aus ihrem Einzugsgebiet in die Fälle verwickelt waren.

Bei acht der elf Anfragen teilten die Kassen mit, dass keine Apotheker aus Thüringen am jeweiligen Abrechnungsbetrug beteiligt waren. Auf zwei Nachfragen zu Berichten aus dem März hat die Kammer noch keine konkrete Antwort erhalten. Im Zusammenhang mit einem Bericht über die fehlerhafte Abrechnung von Krebsmitteln wird nach Angaben der Techniker Krankenkasse gegen zwei Apotheker aus Thüringen noch ermittelt. Bislang liegt den Angaben zufolge kein Fall vor, in dem einem Thüringer Apotheker ein Abrechnungsbetrug nachgewiesen werden konnte.

„Als Kammer sind wird natürlich schon aus berufsrechtlicher Sicht dafür zuständig, Fehlverhalten einzelner zu verfolgen. Gleichzeitig sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, die Apotheker bei unberechtigten Vorwürfen zu schützen“, sagt LAKT-Geschäftsführer Danny Neidel. In den von den Krankenkassen herausgegebenen Presseinformationen käme es häufig zu pauschalen Verurteilungen, durch die sich die gesamte Apothekerschaft angegriffen fühle. Berufsschädigende Behauptungen müssten deshalb hinterfragt werden.

Die Ergebnisse der bisherigen Recherchen hat die Kammer dem thüringischen Gesundheitsministerium übermittelt und um Stellungnahme gebeten. „Wir wollen beim Ministerium Sensibilität für das Thema erzeugen und auf die tatsächliche Situation in Thüringen aufmerksam machen“, so Neidel.

Auch in Zukunft wollen die Thüringer bei Berichten über Betrugsfälle genau nachfragen. Sollten sich Vorwürfe dabei als haltlos herausstellen, schließt die Kammer auch juristische Schritte gegen Krankenkassen nicht aus.