Geschwindigkeitsbegrenzung

Fingerwunde rettet Führerschein nicht dpa, 29.05.2020 11:21 Uhr

Schlechte Ausrede: Eine Wunde im Finger rechtfertigt nicht zu Raserei. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Auch wer wegen einer blutenden Fingerverletzung in eine Klinik fährt, muss sich laut einem Gerichtsurteil an bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Das Amtsgericht Frankfurt hat nach eigenen Angaben vom Freitag eine Strafe gegen einen Autofahrer verhängt, der auf dem Weg ins Krankenhaus mit 80 statt der erlaubten 30 Stundenkilometer geblitzt wurde. Der Mann hatte nicht auf den Rettungswagen warten sondern seine Frau selbst zu einem Arzt bringen wollen, nachdem sie sich beim Kochen in den Finger geschnitten hatte.

Dafür muss der Raser nun einen Monat auf seinen Führerschein verzichten und 235 Euro zahlen. Ein Schnitt berge keine „Gefahr für Leib und Leben der Ehefrau“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zudem sei es zumutbar gewesen, einen Rettungswagen zu rufen. Die Entscheidung vom 22. März ist rechtskräftig.