Urteil

Drei Jahre Haft für falschen Schiffsarzt

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Berlin -

Ein falscher Arzt, der auf einem Kreuzfahrtschiff etwa 1300 Passagiere behandelt hat, ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 41-Jährigen am Montag der gefährlichen Körperverletzung, des Betrugs, des Titelmissbrauchs und der Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit durchgeführten Narkosen schuldig. Patienten seien nicht zu Schaden gekommen, sagte der Vorsitzende Richter. „Er wäre aber nicht in der Lage gewesen, bei Komplikationen einzugreifen.“

Der gelernte Krankenpfleger aus Sachsen-Anhalt hatte sich 2010 mit einer gefälschten Arztzulassung und einem angeblichen Doktor-Titel fünf Jahre lang als Anästhesist und Intensivmediziner ausgegeben. Der geständige Angeklagte habe eine Lebenslüge aufgebaut, „um sich selbst aufzuwerten und weil ein Arzt mehr Geld verdient“, erklärte das Gericht nach der achttätigen Verhandlung.

Der Angeklagte war zunächst als Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sowie als Dozent an der Berliner Charité tätig. Zudem führte er als angeblicher Anästhesist in einer Praxisklinik 41 Narkosen durch. Für zehn Monate war er schließlich als Arzt auf einem Aida-Kreuzfahrtschiff tätig und behandelte den Ermittlungen zufolge mehr als 1300 Gäste. Insgesamt hatte der Hochstapler als angeblicher Mediziner rund 500.000 Euro eingenommen.

Nach einer etwa zehnjährigen Tätigkeit in der Intensivmedizin in einem Krankenhaus in Stendal habe sich der in seinem Beruf sehr anerkannte Angeklagte entschlossen, seinen Aufstieg mit gefälschten Unterlagen zu betreiben, so das Gericht.

Er habe sich um eine Anstellung bei der DSO beworben, weil ihn als Arzt dort vorrangig organisatorische Aufgaben erwarteten. „Nie gab es Zweifel an seiner Qualifikation.“ Auch bei den späteren Tätigkeiten des falschen Arztes „konnte nicht festgestellt werden, dass er einen Fehler gemacht hat“.

Der Schwindel flog 2015 auf, als der Angeklagte einen neuen Ärzteausweis beantragte. Mit einer gefälschten Urkunde wollte er sich einen zweiten Vornamen eintragen lassen. Vor acht Monaten wurde der Vater einer kleinen Tochter verhaftet. Vor Gericht hatte er umfassend gestanden und erklärt, er habe „immer nur Menschen helfen wollen“. Die Richter sahen aber eigennützige Ziele wie Selbstaufwertung.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten plädiert. Die Anwälte beantragten eine Bewährungsstrafe. Ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, blieb zunächst offen. Der Angeklagte wurde gegen Meldeauflagen bis zur Rechtskraft des Urteils auf freien Fuß gesetzt.

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