Masern-Impfpflicht

Erzieher mit Impfpass-Check überfordert dpa, 28.02.2020 09:19 Uhr

Die Gewerkschaft der Erzieher lehnt es ab, dass die Beschäftigten in Kitas und Schulen den Impfstatus der Kinder kontrollieren sollen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert die Art und Weise, wie die ab 1. März greifende Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen umgesetzt werden soll. „Wir finden die Impfpflicht richtig, sind aber dagegen, dass diese von den Schulen selbst kontrolliert werden soll und erwarten uns Unterstützung von den Behörden“, sagte Vorstandsmitglied Ilka Hoffmann. Angesichts des Lehrermangels und wachsender Verwaltungsaufgaben bedeute dies eine Überforderung der Schulen.

Hoffman verwies als Beispiele auf mögliche Auseinandersetzungen mit Impfgegnern oder mit Eltern, die aus anderen Gründen nicht fristgerecht die Impfnachweise für ihre Kinder erbringen. Solche Fälle müssen dann an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet werden. Auch in den Kitas sei die Arbeitsbelastung durch den Fachkräftemangel schon sehr hoch. Deswegen sei es nicht richtig, dass die Einrichtungsleitungen dort nun auch noch die Masernschutz-Kontrolle übernehmen müssten.

Ab dem 1. März müssen neu in eine Kita oder Schule kommende Kinder mit Impfausweis oder ärztlichem Attest nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft oder immun dagegen sind, zum Beispiel weil sie die Krankheit schon hatten. Auch Personal in Schulen, Kitas, Krankenhäusern und anderen „Gemeinschaftseinrichtungen“ unterliegt der neuen Impfpflicht. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Von der Impfpflicht befreit sind unter Einjährige, vor 1970 Geborene und Menschen, bei denen eine Impfung auf ärztliches Anraten aus gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen wird.

Nicht-Neuzugänge, also Kinder und Beschäftigte, die am 1. März bereits in den Einrichtungen sind beziehungsweise dort arbeiten, müssen die Impfung oder Immunität spätestens bis zum 31. Juli 2021 nachweisen.