Unterlassene Hilfeleistung

Traubenzucker: Geldstrafe statt Anklage APOTHEKE ADHOC, 04.01.2014 12:14 Uhr

Streit um Traubenzucker: Ein Osnabrücker Apotheker könnte einem Verfahren wegen vermeintlich unterlassener Hilfeleistung entgehen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den Osnabrücker Apotheker wird möglicherweise eingestellt. Der Pharmazeut soll im vergangenen September einer unterzuckerten Diabetespatientin keinen Traubenzucker gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück will gegen eine Geldbuße von einer Anklage absehen.

Der Staatsanwaltschaft habe bei ihren Ermittlungen eine geringe Schuld des Apothekers festgestellt, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Der Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung habe sich grundsätzlich bestätigt. Allerdings halten die Ermittler dem Bericht zufolge eine Gerichtsverhandlung zunächst für unnötig.

Willige der Apotheker allerdings nicht in den Vorschlag ein, werde das Vergehen juristisch weiterverfolgt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Blatt. Angaben zur Höhe der Geldbuße machte die Staatsanwaltschaft nicht. Ob der Apotheker das Angebot annimmt, ist dem Bericht zufolge offen.

Die 15-jährige Patientin soll im vergangenen Herbst schwitzend und zitternd in die Apotheke gekommen sein, ihre Notlage geschildert und den Pharmazeuten um Traubenzucker gebeten haben. Der Apotheker habe keine Proben vorrätig gehabt und dem Mädchen eine Packung für 65 Cent angeboten. Ohne Bezahlung wollte er der Zeitung zufolge kein Produkt abgeben.

Der Apotheker hatte nach Auskunft seines Anwalts erklärt, dass das Mädchen „keinerlei Anzeichen einer Unterzuckerung“ wie Zittern oder Schwitzen gezeigt habe. Der Apotheker gehe seiner Tätigkeit seit Jahrzehnten nach und wisse, welche Gefahren mit einem Zuckermangel einher gingen. „Er hat die vor ihm stehende fordernde junge Dame falsch eingeschätzt. Andernfalls hätte er ihr natürlich geholfen“, so der Anwalt.

Als die Mutter des Mädchens, das kein Geld dabei hatte, daraufhin angerufen habe, sei sie auf eine andere Apotheke verwiesen worden. Dort habe es Traubenzucker erhalten, so dass es ihr nach wenigen Minuten besser gegangen sei.

Der Vater des Mädchens hat daraufhin Beschwerde bei der Apothekerkammer Niedersachsen eingereicht. Die Kammer behält sich dem Bericht zufolge disziplinarische Maßnahmen gegen den Beschuldigten vor und will den Ausgang des Strafverfahrens abwarten.