Lahnstein

Ein Rezeptfälscher, eine Apothekerin, zwei Versuche APOTHEKE ADHOC, 10.12.2018 17:49 Uhr

Berlin - 

In Lahnstein geht ein Rezeptfälscher um. Besonders erfolgreich ist der Mann jedoch nicht. Er versuchte es mit einer gefälschten Verordnung in zwei Apotheken – bei der gleichen Approbierten. Sie war am Samstag in der Viktoria-Apotheke und deren Filiale, der Fortuna-Apotheke, tätig.

Der Täter bestellte telefonisch Lyrica (Pregabalin, Pfizer) vor und wollte das Antiepileptikum am Samstag abholen. Als der Mann in die Apotheke kam, verweigerte die Approbierte die Abgabe. Eine Stunde später versuchte er es in der anderen Apotheke erneut. Auch dort lehnte die Pharmazeutin die Herausgabe ab und alarmierte im Anschluss die Polizei.

Die Apotheken in Rheinland-Pfalz wurden vorab vom Landesapothekerverband über den Rezeptfälscher alarmiert: „Wir haben dazu vor Kurzem ein Rundschreiben erhalten“, sagt die Pharmazeutin. „Ich gehe davon aus, dass der Mann in noch mehr Apotheken war.“ Der Polizei zufolge flog der Betrug anhand des gefälschten Rezepts auf. Der Name auf der Verordnung konnte laut Polizei nicht im Einwohnermelderegister gefunden werden. Der Mann ist noch flüchtig.

Heute morgen informierte die Approbierte auch die Kollegen in der Lahn-Apotheke in Lahnstein. Gefälschte Rezepte kämen nicht so häufig vor, sagt sie. Anfang des Jahres habe es in einem ähnlichen Fall eine Retax gegeben. Laut Polizei wurde Ende Januar eine ähnliche Tat gemeldet.

Aktuell gebe es drei Fälle im Bereich Lahnstein mit der „gleichen Masche“, so eine Polizeisprecherin. Heute sei noch einmal Lyrica mit einem gefälschten Rezept verlangt worden. Alle Fälle seien gemeldet worden, nachdem der Mann die Apotheke verlassen habe. Im Fall der Viktoria-Apotheke habe der Täter die Verordnung wieder an sich genommen und eilig den Betrieb verlassen, nachdem ihm die Apothekerin das Arzneimittel nicht geben wollte. Die Polizei sucht anhand einer Personenbeschreibung nach dem Mann. Kameraaufnahmen gebe es nicht.

Wurde die Fälschung erkannt, muss die Polizei informiert werden. Dies gilt auch, wenn die Urkundenfälschung erst im Nachhinein entdeckt wurde. Liegt der Apotheke das Rezept noch vor, sollte es sicher in Quarantäne gestellt werden, beispielsweise in einem Briefumschlag verpackt.

Wird die Apotheke nicht tätig und schaltet trotz eindeutiger Hinweise nicht die Polizei ein, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Betrieb verstößt gegen § 17 Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO): „Das pharmazeutische Personal hat einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch ist die Abgabe zu verweigern.“ Auch § 21 ApoBetrO zur Abwehr von Arzneimittelrisiken ist berührt.