Fachrichtungswechsel

Durchhalten oder Leiden? Tipps für Studienabbrecher

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Dresden/Oldenburg -

Die Vorlesungen sind langweilig und die Seminare laufen auch nicht wie gewünscht – Studierende entscheiden sich nicht immer gleich für das richtige Fach. Was gilt es bei einem Abbruch zu beachten und was passiert mit Kindergeld, Bafög und Co.?

Die Freude, zur Universität zu gehen, kann schnell verfliegen. Dann nämlich, wenn es keinen Spaß mehr macht, die Kurse zu besuchen. Anlaufschwierigkeiten kann es in einem Fach immer geben. Wer sich aber über längere Zeit an der Hochschule quält, denkt womöglich über einen Studienabbruch nach. Doch wie erkennen Studierende eigentlich, dass sie das falsche Fach gewählt haben? Und welche Konsequenzen hat ein Studienabbruch? Was sind Indizien dafür, dass ein Fach nicht passt?

Die Gründe für einen Studienabbruch können sehr verschieden sein: Die Leistungen in den Klausuren entsprechen nicht den eigenen Erwartungen, die Bedingungen am Studienort gefallen nicht oder es steht einfach ein Neubeginn an. „Oft merken Studierende recht schnell, dass irgendetwas im gewählten Studiengang nicht passt“, erzählt Cornelia Blum, Leiterin der Zentralen Studienberatung an der Technischen Universität Dresden. Zum Beispiel, wenn sie keine Motivation verspüren oder einfach kein Interesse an den Inhalten ihres Studiums aufbringen können.

Was können Studierende tun, wenn sie das Gefühl haben, das falsche Fach gewählt zu haben? Für erste Fragen können Studenten zur Hochschulberatung gehen. Grundsätzlich ist es ratsam, die Flinte nicht zu früh ins Korn zu werfen. Bei schlechten Noten oder mangelhaften Leistungen sollten Studierende noch einmal durchdenken, ob sie wirklich alle Optionen ausgeschöpft haben. „Eine Veränderung des Lern- und Arbeitsverhaltens kann hier manchmal Wunder wirken, ebenso gezielte Nachhilfe“, sagt Wilfried Schumann, Leiter des Psychologischen Beratungs-Service von Universität und Studentenwerk Oldenburg.

Wenn jedoch fehlendes Interesse an den Studieninhalten das Problem ist, stellt sich eher die Frage, ob Durchhalten lohnt. Es kommt auf die Perspektive an: Wie sehr ist der Studierende bereit, für seinen Traumberuf zu leiden? „Der Studienabschluss ist die Eintrittskarte in den gewünschten Beruf, und dieser Umstand macht es leichter, die eine oder andere Kröte zu schlucken“, erklärt Schumann. Trifft das alles nicht zu, sollten Studenten sich eingestehen, dass der eingeschlagene Pfad absolut nicht passt. Dann seien entschlossenes Handeln und eine Neuorientierung wichtig.

Wann und unter welchen Voraussetzungen können sich Studierende Leistungen bei einem Fachwechsel anrechnen lassen? Studierende, die einige Semester in einem Fach absolviert haben, können erbrachte Leistungen und Credit Points möglicherweise für ein neues Fach nutzen. Dabei gilt: Überschneiden sich die Inhalte von neuem und altem Studienfach stark, können mehr bereits erbrachte Prüfungsleistungen angerechnet werden. Dann bestehe die Chance, in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden, erklärt Cornelia Blum.

Welche Konsequenzen hat ein Studienabbruch für Kindergeld, Krankenversicherung und Bafög? „Für das Kindergeld hat ein Studienabbruch keine Konsequenzen“, erklärt Susanne Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit – sofern alle anderen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Studenten dürfen zum Beispiel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche jobben. Auch das Alter spielt eine Rolle: „Grundsätzlich können Kinder bis 25 Jahre Kindergeld bekommen, solange sie in Ausbildung oder im Studium sind“, erklärt Eikemeier. Dabei ist es nicht entscheidend, ob es sich um das erste oder zweite Studium handelt.

Beim Bafög gibt es eine spezielle Regelung: Wer sein Studium innerhalb der ersten beiden Fachsemester abbricht oder das Fach wechselt, muss dafür keine Motive nennen. „Ab dem dritten Fachsemester muss ein sogenannter wichtiger Grund gegeben sein: mangelnde Eignung oder ein Neigungswandel“, erklärt Wilfried Schumann. Ab dem vierten Fachsemester oder bei einem zweiten Fachrichtungswechsel ist ein Student dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass er keine andere Möglichkeit hatte, als das Studienfach zu wechseln. Auch ihrer Krankenversicherung müssen Studierende einen Abbruch melden. Bis zum 25. Lebensjahr bleiben sie aber im Regelfall in der Familienversicherung – egal, ob sie ihr erstes, zweites oder drittes Fach studieren.

Zählt das nächste Studium als Zweitstudium? Ein Studium, das nach Abbruch eines anderen Faches aufgenommen wird, ist kein Zweitstudium, sondern entspricht einem Fachrichtungswechsel. Von einem Zweitstudium spricht man erst, wenn eine weitere Hochschulausbildung angestrebt wird.

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