BfR warnt

Cumarin in Kosmetika Yvette Meißner, 21.12.2007 12:33 Uhr

Berlin - 

Allein durch den Gebrauch von Kosmetika mit hohem Cumaringehalt könnten Verbraucher die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge des Aromastoffes überschreiten, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Synthetisches Cumarin wird kosmetischen Präparaten als Duftstoff zugesetzt und kann durch die Haut aufgenommen werden. Während es für Lebensmittel Grenzwerte für den Zusatz des bei empfindlichen Personen leberschädigenden Stoffes gibt, ist das bei kosmetischen Produkten nicht der Fall.

Bislang habe es kaum Daten gegeben, in welchem Umfang und in welchen Mengen Cumarin in Kosmetika enthalten sei, schreibt das BfR. Daher haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer stichprobenartig Parfüms, Hautgele, Körperlotionen sowie Hautöle auf deren Cumaringehalt überprüft. Ob Cumarin, das über die Haut resorbiert wird, ähnlich leberschädigend ist, wie über den Magen-Darm-Trakt aufgenommenes Cumarin, sei bislang nicht geklärt. Das BfR geht jedoch in seiner Bewertung davon aus, dass „die lebertoxischen Wirkungen in beiden Fällen vergleichbar sind“.

Zwar müsse die Substanz aufgrund potenziell allergisierender Eigenschaften ab einer bestimmten Menge auf kosmetischen Produkten deklariert werden. Eine Mengenbegrenzung für den Zusatz gibt es allerdings nicht. BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel empfiehlt, die Cumarin-Exposition prinzipiell zu reduzieren. Vor allem bei Kindern und Säuglingen sollte auf kosmetische Produkte mit Cumarin verzichtet wird.

Cumarin kommt natürlich in Steinklee und Waldmeister sowie in Cassia-Zimt vor. In Lebensmitteln darf die zugesetzte Cumarinmenge nicht mehr als zwei Milligramm pro Kilogramm betragen. Der Aromastoff kann bei empfindlichen Personen die Leber schädigen, was allerdings reversibel ist, wenn kein Cumarin aufgenommen wird. Im Tierversuch hat die Substanz in hohen Konzentrationen Krebs ausgelöst. Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 0,1 Milligramm Cumarin pro Kilogramm Körpergericht, sollte nicht längerfristig überschritten werden.