Strafverfolgung

BaWü will einheitliche Cannabis-Freimengen dpa, 30.05.2018 09:42 Uhr

Einheitliche Regelungen zu Cannabis-Freimengen: „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird.“ Foto: APOTHEKE ADHOC
Stuttgart - 

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) pocht auf einheitliche Cannabis-Grenzwerte in den Bundesländern. „Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.

„Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird.“ Wolf will sich bei der Justizministerkonferenz am 6. und 7. Juni im thüringischen Eisenach dafür einsetzen.

Es geht dem Bericht zufolge um die Mengen Cannabis, die als Eigenbedarf gelten, und bis zu denen die Staatsanwaltschaften Verfahren einstellen können. Die Werte schwanken von Bundesland zu Bundesland zwischen 6 und 15 Gramm. In Berlin ist die Grenze dem Blatt zufolge am höchsten. Baden-Württemberg zieht sie nach Angaben des Justizministeriums bereits bei 6 Gramm.

Wolf sagte dem Blatt: „Die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten.“