Gerichtsprozess

Apothekenangestellte unterschlägt 119.000 Euro APOTHEKE ADHOC, 26.09.2018 14:53 Uhr

Berlin - 

Zur Finanzierung ihrer Magersucht griff eine Apothekenangestellte in der Oberpfalz regelmäßig in die Kasse ihres Arbeitgebers. Dafür wurde sie jetzt zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die heute 42-Jährige sei an verantwortlicher Stelle mit der Kasse der Apotheke im Landkreis Neumarkt betraut gewesen, berichten die Neumarkter Nachrichten. Über einen Zeitraum von fünf Jahren habe sie regelmäßig Beträge, die bar oder per EC-Karte gezahlt worden seien, in die eigene Tasche gesteckt, ohne dass es aufgefallen sei. Das Warenwirtschaftssystem sei gezielt manipuliert worden, so das Gericht. Alle ausgegebenen Waren schienen bezahlt zu sein, bei Inventuren alle Bestände in Regalen und Lager zu stimmen.

Insgesamt habe die Angestellte so 119.000 Euro abzweigen können. Als man ihr auf die Schliche gekommen sei, wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Um den Schaden zu erstatten, habe sie ihre Eigentumswohnung verkauft und so auf einen Schlag 100.000 Euro getilgt. Den Rest stottere sie in monatlichen Raten von 500 Euro ab. Vor dem Arbeitsgericht einigten sich die Angeklagte und die Apothekerin bereits auf einen Schadenersatz in einer Höhe von 150.000 Euro.

Die Angestellte wurde der gewerbsmäßigen Untreue in 615 Fällen und der einfachen Untreue in 81 Fällen angeklagt. Vor dem Amtsgericht Neumarkt habe ihr Anwalt Johannes Gerngroß in ihrem Namen die Vorwürfe bestätigt, so das Lokalblatt. Gerngroß berichtete, seine Mandantin habe unter Depressionen und Anpassungsproblemen gelitten. Mit dem Geld aus der Kasse habe sie immer wieder zwanghaft Lebensmittel im Wert von bis zu 200 Euro gekauft, verzehrt und dann wieder erbrochen.

Die Hausdurchsuchung sei womöglich die Rettung der Angeklagten gewesen, sie sei über die Jahre hinweg bedenklich abgemagert, sagte Gerngroß vor Gericht. Mittlerweile habe sie Therapien absolviert, gehe alle zwei Wochen zu einer ambulanten Beratung und habe mittlerweile wieder acht Kilo zugenommen. Derzeit lebe sie wieder bei ihren Eltern und suche eine neue Stelle.

Unter Berücksichtigung der psychischen Erkrankung beantragte Staatsanwalt Robin Pyka eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die jedoch drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden könne. Normalerweise sehe der Gesetzgeber für gewerbsmäßige Untreue sechs Monate Haft für jeden einzelnen Fall von gewerbsmäßiger Untreue und je einen Monat Haft pro Fall von einfacher Untreue vor. Zusätzlich sollte sie zu 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt werden. Der Antrag der Staatsanwaltschaft sei akzeptabel, doch die Arbeitsauflage könne die Jobsuche erschweren, entgegnete der Anwalt.

Der Auffassung folgten Richter Jan Würth und seine beiden Schöffen. Zwei Jahre Gefängnis auf drei Jahre Bewährung lautete ihr Urteil. Voraussetzung sei aber, dass die monatliche Wiedergutmachung an die ehemalige Arbeitgeberin weiterhin zuverlässig gezahlt werde.