Bisher kein Gerichtsverfahren

Apotheken-Geiselnahme: Täter soll erneut begutachtet werden dpa/ APOTHEKE ADHOC, 24.10.2020 09:09 Uhr

Zwei Jahre nach der Tat: Der Mann, der im Oktober 2018 eine Apothekenmitarbeiterin in Köln als Geisel nahm, ist nach wie vor verhandlungsunfähig. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Zwei Jahre ist die Geiselnahme in der Kölner Apotheke im Hauptbahnhof jetzt her: Im Oktober 2018 verübte ein Mann einen Brandanschlag auf eine McDonald’s-Filiale im Kölner Hauptbahnhof und verletzte eine 14-Jährige schwer. Danach nahm er eine Apothekenmitarbeiterin als Geisel. Die Polizei griff ein und schoss ihn nieder. Zunehmend stellt sich die Frage: Wird er jemals vor Gericht stehen?

Rund zwei Jahre nach einem Brandanschlag und einer Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof ist der von der Polizei niedergeschossene Mann weiter in ärztlicher Behandlung. „Eine Anklageerhebung ist derzeit nicht absehbar. Der Beschuldigte ist gegenwärtig verhandlungsunfähig und soll in den kommenden Wochen erneut begutachtet werden“, teilte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft mit. Abhängig von dem Ergebnis soll dann über den weiteren Gang des Ermittlungsverfahrens entschieden werden. Die Bundesanwaltschaft hatte zunächst wegen eines möglichen islamistischen Hintergrundes ermittelt. Dieser bestätigte sich allerdings nicht.

Am 15. Oktober 2018 zündete ein 55-jähriger Mann erst einen Molotow-Cocktail in einer McDonald’s-Filiale. Ein 14-jähriges Mädchen erlitt schwere Verbrennungen, konnte aber fliehen. Daraufhin stürmte der Mann von dem Fastfood-Restaurant in die benachbarte Apotheke und nahm eine Mitarbeiterin als Geisel. Er behielt sie stundenlang in seiner Gewalt, bedrohte sie massiv, versuchte sie anzuzünden. Erst der Zugriff der Sicherheitskräfte beendete das Drama: Mit einem Kopfschuss streckte ein Polizist den Täter nieder.

Der überlebte schwerverletzt, musste von Rettungskräften reanimiert werden. Er wurde auf die Intensivstation gebracht, wo er im Koma lag. Aus dem Koma ist er wieder erwacht, aber seitdem „vollständig pflegebedürftig und nicht in der Lage, sich selbstständig fortzubewegen“, wie das zuständige Gericht mitteilte. Nachdem er das Krankenhaus verlassen konnte, kam er in Untersuchungshaft – die wurde allerdings im Mai 2019 für sechs Monate unterbrochen, um ihn in eine neurologische Klinik zu bringen. Dort sollte er in einen verhandlungsfähigen Zustand gebracht werden. Das war jedoch nicht gelungen, sagte der Kölner Staatsanwalt Ulrich Bremer.