Mutmaßlicher Abrechnungsbetrug

1100 Seiten Anklageschrift – Apotheker vor Gericht dpa, 09.06.2021 07:53 Uhr

Ein Apotheker muss sich wegen mutmaßlichem Abrechnungsbetrug vor Gericht verantworten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Frankfurt - 

Abrechnungsbetrügereien in einem Volumen von rund zehn Millionen Euro werden ab diesem Mittwoch einem Apotheker vor dem Landgericht Frankfurt vorgeworfen.

Wie aus der mehr als 1100 Seiten umfassenden Anklageschrift hervorgeht, soll der 45-Jährige zwischen Januar 2010 und Dezember 2013 eine Vielzahl manipulierter Rezepte über hochpreisige Medikamente bei den Krankenkassen zur Abrechnung eingereicht haben, ohne die entsprechenden Mittel zuvor tatsächlich an Kunden abgegeben zu haben. Die Wirtschaftsstrafkammer hat in dem Verfahren zunächst sieben Verhandlungstage bis Mitte Juli terminiert.

Der Apotheker soll mit den Kassen Rezepte über hochpreisige Medikamente wie Exjade, Ferriprox, Desferal, Humira, Betaferon und Privigen abgerechnet haben, die tatsächlich nie abgegeben wurden. Die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen (ZBVKG) hatte auch gegen zwei Kunden des Apothekers wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben.

Bei seinen Komplizen soll der Apotheker die Rezepte zu einem Teilbetrag des tatsächlichen Rezeptwertes gegen Bargeld angekauft haben, oder sie mit anderen Arzneimittel oder Kosmetika versorgt haben. Die Ermittler waren aufgrund einer Strafanzeige der AOK Rheinland/Hamburg aktiv geworden. Bei der Kassen war aufgefallen, dass zwei in Köln lebende Versicherte zum Teil taggleiche Arzneimittelverordnungen über das Medikament Exjade bei dem Frankfurter Apotheker eingelöst hatten. Das machte die Rezeptprüfstelle der AOK stutzig.

Am 21. Januar 2014 wurde die Apotheke durchsucht, danach gestalteten sich die Ermittlungen besonders zeit- und arbeitsintensiv, da zur Feststellung des Gesamtschadens unter anderem die Daten der Warenlieferungen bei mehreren hundert Lieferanten der Apotheke abgefragt, erfasst und mit den Abrechnungsdaten der Krankenkassen abgeglichen werden mussten.