Rechtsgutachten zur Durchführung

Zukunftspakt bringt Corona-Test in Apotheken Alexandra Negt, 11.12.2020 09:27 Uhr

Corona-Test in der Apotheke: Der Zukunftspakt Apotheke bringt mit Ecocare ein Angebot für Kunden auf den Markt. Foto:Cryptographer/shutterstock.com
Berlin - 

Die Infektionszahlen gehen nicht zurück, die Todeszahlen steigen und Weihnachten steht vor der Tür. Die Bürger wollen sich testen lassen, um über die Feiertage ihre Angehörigen nicht zu gefährden. Eine niedrigschwellige Testung war bislang vielerorts kaum möglich. Das soll sich nun ändern: Die Noweda kündigt ein Pilotprojekt an, in dem interessierte Apotheken befähigt werden sollen, Antigen- und PCR-Tests durchzuführen. Ein Rechtsgutachten soll die Sache sicher machen.

„Eine neue Kooperation zwischen dem Zukunftspakt Apotheke und dem Covid-19-Testanbieter Ecocare ermöglicht es Vor-Ort-Apotheken in Kürze, PCR- oder Antigentests in der Apotheke anzubieten und durchzuführen“, teilt die Noweda gegenüber Mitgliedern mit. In einer ersten Testphase starten die Niederlassungen in Essen und Frechen mit je rund 500 Apotheken. Auch in Berlin sollen rund 500 Kunden von Pharma Privat die Tests anbieten.

Wichtig für die Apotheken: Getestet werden dürfen nur asymptomatische Personen. Wer hustet oder Fieber hat, soll an einen Hausarzt oder eine Fieberambulanz verwiesen werden. Der Kunde kann wählen zwischen Schnelltest und einem Sofortergebnis oder einem PCR-Test mit Ergebnisübermittlung nach Probenanalyse. Die Abstriche für die PCR-Testung werden von einem Tourenfahrer abgeholt und ins Labor gebracht.

Als Voraussetzung zur Durchführung des Abstriches müssen die Mitarbeiter der Apotheke eine dreistündige Schulung von Ecocare absolvieren. Das Seminar ist kostenfrei und zeigt den Ablauf der Probennahme. Im Anschluss erhalten die Apotheken eine Erstausstattung der erforderlichen Schutzkleidung kostenfrei. Als Ort der Testung sieht Noweda die Beratungsecke vor.

Die Termine sollen über die Plattform Ihreapotheken.de gebucht werden. Der Kunde muss die Kosten für den Test in voller Höhe selbst tragen. Eine Erstattung über die Krankenkasse ist nicht möglich. Der Kunde bezahlt vorab. Im Anschluss erhält dieser einen QR-Code, der in der Apotheke über das Smartphone oder als Ausdruck vorlegt werden kann. Wie groß das Zeitfenster pro Testung sein soll, bestimmt die Apotheke selbst. Hiermit lässt sich die Kundenfrequenz individuell steuern.

Die Kunden können zwischen beiden Tests wählen. Der PCR-Test kostet 99 Euro inklusive 14 Euro Apothekenhonorar, das Ergebnis liegt innerhlab von 36 Sunden vor. Der Antigen-Test kostet 49 Euro inklusive 10 Euro für die Apotheke und liefert nach 20 Minuten ein Ergebnis. Bereits im November hatte die Noweda bei ihren Mitgliedern die Bereitschaft abgeklopft; damals stand zusätzlich ein PCR-Test mit Ergebnis am selben Tag bei Testung vor 10 Uhr für 149 Euro inklusive 20 Euro Apothekenhonorar zur Diskussion.

Dr. Jan-Florian Schlapfner, einer der beiden Gesamtprojektleiter des Zukunftspakts Apotheke, erklärt die Hintergründe: „In einigen Nachbarländern sind Apotheken schon fester Bestandteil des Covid-19- Screenings. Wir freuen uns, dass die Kompetenz der Vor-Ort-Apotheken nun auch hierzulande dafür genutzt wird, das Virus gemeinsam zu bekämpfen.“

Der Vertrag läuft sechs Monate, eine Mindestanzahl an Tests gibt es nicht. Nach Abschluss der Pilotphase sollen in Kürze weitere Regionen folgen, Apotheken können sich bereits vormerken lassen. Auch Kunden anderer Großhändler sollen später teilnehme können. Wer bislang nicht beim Zukunftspakt mitmacht, kann ein Basispaket mit einer dreimonatigen kostenlosen Testphase buchen.

Bisher war es den Apotheken weder möglich, die Tests an die breite Masse abzugeben noch selbst Testungen durchzuführen. Auch das Einbestellen von Ärzten und Medizinischen Fachangestellten (MFA), um in der Offizin Abstriche vorzunehmen, sei unzulässig, da es sich hierbei um die Durchführung von nicht apothekenüblichen Dienstleistungen in der Apotheke handele, so die Einschätzung der Abda. Von Geldstrafen bis zu 30.000 Euro allein bei der Abgabe der In-vitro-Diagnostika war die Rede.

Juristisch sind die Apotheken laut Noweda aber auf der sicheren Seite: In einer Stellungnahme zur rechtlichen Situation heißt es: „Bei einem Abstrich, der dazu dient, Material zu sammeln, das dann verwendet wird, um einen Sars-CoV-2-PCR oder Sars-CoV-2-PoC Test durchzuführen, handelt es sich nicht um Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 2 HeilprG.“

Laut Gutachten kann durch einen Abstrich kein gesundheitlicher Schaden verursacht werden. Es bestehe auch kein erhöhtes Risiko dafür, dass die frühzeitige Erkennung einer Corona-Infektion durch die Testung in der Apotheke verzögert werden könnte. „Ganz im Gegenteil dient die Erstreckung der Testmöglichkeiten dazu, eine frühzeitige Erkennung gerade bei denen Personengruppen zu ermöglichen, die anderenfalls nicht in der Lage wären, einen solchen Test durchzuführen.“

Generell seien weitere Covid-19-Teststellen aufgrund der Brisanz des Themas gewünscht, so die Noweda. Die Einstellung der ansässigen Ärzte könne sich aber von Fall zu Fall unterscheiden und sei auch abhängig vom Angebot der Arztpraxis. „Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ärzte in Ihrem Umfeld Ihr Angebot nicht gut aufnehmen würden, raten wir Ihnen, diese Praxen vorab anzusprechen und dann zu entscheiden, ob Sie teilnehmen möchten oder nicht.“

Vertragspartner der Kunden ist Ecocare, sodass die Apotheken sich laut Noweda nicht um Reklamationen oder Versicherungen kümmern müssen. Auch im Fall eines positiven Ergebnisses müsse die Apotheke nicht weiter aktiv werden. Die Übermittlung dieser Information an den Kunden und an das Gesundheitsamt erfolgt direkt durch Ecocare. Die Mitarbeiter müssten auch nicht in Quarantäne, da diese nur für Kontaktpersonen 1. Grades vorgegeben sei. „Als Kontaktperson ersten Grades gelten Personen, die über einen längeren Zeitraum (ca. 15 Minuten) auf engem Raum ohne Maske miteinander kommuniziert/interagiert haben. Dies ist bei einem kurzen Test und Absicherung über die Schutzkleidung nicht gegeben.“