Lohnfortzahlung

Ungeimpfte: Hevert zahlt für Quarantäne APOTHEKE ADHOC, 27.09.2021 11:54 Uhr

Hevert garantiert Lohnfortzahlung auch für ungeimpfte Mitarbeiter:innen in Quarantäne. Foto: Hevert-Arzneimittel
Berlin - 

Wer als Corona-Kontaktfall in Quarantäne muss, bekommt künftig keine Lohnfortzahlung mehr, wenn er keinen Impfschutz vorweisen kann. Der Hersteller Hevert hat entschieden, Lohnfortzahlungen im Quarantänefall auch für ungeimpfte Mitarbeiter weiter zu gewährleisten. Zusätzlich bietet das Familienunternehmen länger als angeordnet Selbsttests für alle Mitarbeiter kostenlos an.

Bisher haben Arbeitnehmer im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) Anspruch auf Lohnfortzahlung. Fehlt die Schutzimpfung, fällt dies nun weg. Die ersten Arbeitgeber haben aber bereits angekündigt, das Gehalt auf freiwilliger Basis weiter zahlen zu wollen, darunter auch Hevert.

Geschäftsführer Mathias Hevert begründet das so: „Wir setzen auf Vielfältigkeit, Gleichberechtigung und die Stärken des Einzelnen für unseren Unternehmenserfolg. Meinungsvielfalt und Eigenverantwortung haben bei uns einen hohen Stellenwert. Wir respektieren die individuelle Entscheidung eines jeden Mitarbeiters, ob und wann er sich impfen lassen möchte.“

Auch Co-Geschäftsführer Marcus Hevert unterstreicht: „Uns ist es wichtig, dass Menschen ihre Selbstbestimmtheit und ihre Meinungsfreiheit leben können und nicht durch die aktuellen Debatten gespalten werden. Bei Hevert behandeln wir alle Mitarbeiter gleich, ob geimpft oder nicht. Es gelten die gleichen Regeln für alle.“

Außerdem bietet Hevert allen Mitarbeiter:innen auf Wunsch zwei kostenlose Selbsttests plus Negativbescheinigung pro Woche, auch über den 24. November hinaus. Laut Arbeitsschutzverordnung waren Arbeitgeber bislang verpflichtet, allen in Präsenz arbeitenden Mitarbeiter:innen mindestens zweimal pro Woche einen kostenlosen Selbsttest anzubieten. Die Regelung gilt für die Dauer der pandemischen Lage, die zuletzt bis einschließlich 24. November verlängert wurde.