Der Ausdruck kann dann – am besten zusammen mit einer Kopie der Genehmigung – beim Rechenzentrum eingereicht werden. Die Abrechnungsfrist für Pflegehilfsmittel beträgt zwölf Monate. Besonders praktisch: Bei Folgelieferungen kann direkt die Anlage 2 erneut aufgerufen und bei Bedarf angepasst werden. In letzterem Fall wird dann ein separater Auftrag im System gespeichert.
Die Software weist auch darauf hin, wenn der Freibetrag von monatlich 40 Euro überschritten wurde. Bis zu dieser Summe erstatten die Pflegekassen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Benötigt der Kunde mehr, muss er die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.
Einige Kassen bestehen auf einer getrennten Abrechnung der Produktgruppen 54 (saugende Einmal-Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Einmal-Schutzschürzen sowie Hände- und Flächendesinfektionsmittel) und 51 (wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen). In diesem Fall muss die Apotheke auch über die Software zweimal die Anlage 2 ausfüllen.
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