Gericht will bei DocMorris pfänden Alexander Müller, 23.01.2015 10:30 Uhr
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Vollstreckungsmaßnahmen gegen DocMorris: Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Versandapotheke bislang keines der verhängten Ordnungsgelder bezahlt. Screenshot
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Bis heute wartet das für die Ordnungsgelder zuständige Landgericht auf eine Überweisung aus Heerlen. Foto: Elke Hinkelbein
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Inzwischen sind insgesamt 850.000 Euro aufgelaufen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Im November 2014 verhängte das Landgericht Köln 250.000 Euro, OLG bestätigte nun das Urteil. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Geklagt hatte die Apothekerkammer Nordrhein. Foto: APOTHEKE ADHOC
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DocMorris versucht mit immer neuen Mitteln, den Kunden Rx-Boni zu gewähren. Screenshot
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Die Versandapotheke hatte nach dem Bonusverbot ihr Rabattmodell umgestellt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Für die Teilnahme an einem Arzneimittel-Check entschädigte DocMorris seine Kunden mit bis zu 15 Euro Prämie. Foto: Elke Hinkelbein
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Zwischenzeitlich war die Prämie für Kunden mit Rezept sogar auf 20 Euro erhöht worden. Screenshot
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Wer sein Rezept in die Niederlande schickte oder OTC-Produkte für mehr als 25 Euro kaufte, konnte einen Kleinwagen von BMW gewinnen. Screenshot
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DocMorris bot Neukunden bei einer Lieferung von Rx-Arzneimitteln, die länger als 48 Stunden dauerte, einen 10 Euro-Gutschein an. Screenshot
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Damit Patienten DocMorris Rezepte schicken, zahlt die Versandapotheke 10 Euro für die Fahrtkosten zum Briefkasten. Foto: Elke Hinkelbein
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DocMorris hat Kunden sogar für Rezeptkopien Gutscheine über 10 Euro angeboten. Screenshot
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Die Versandapotheke wollte außerdem ADAC-Mitgliedschaften an das Einlösen von Rezepten koppeln, auch dies wurde untersagt. Foto: ADAC
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Zuletzt verrechnete DocMorris Zuzahlungen mit Guthaben. Eingezogen wurde von der Versandapotheke nicht der Rechnungs-, sondern ein sogenannter Zahlbetrag. Foto: Elke Hinkelbein
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Doch nach der Compliance-Prämie ... Foto: Elke Hinkelbein
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... wurden auch alle anderen Ersatzboni gerichtlich untersagt. Screenshot
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Auch der Siemens BKK wurde die Werbung für DocMorris mit einem Gutschein in Höhe von 10 Euro für das Einsenden eines Rezeptes verboten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas vertritt die Apothekerkammer. Aus seiner Sicht müssen die Kassen die Zusammenarbeit mit DocMorris überdenken. Foto: APOTHEKE ADHOC
Der Gerichtssprecher weist aber auf die grundsätzlichen Möglichkeiten der Justiz hin: So seien zum Beispiel Pfändungen von Forderungen möglich, die DocMorris gegen andere Personen oder Unternehmen – sogenannte Drittschuldner – zustehen. „Wenn der Drittschuldner, also etwa ein Vertragspartner von DocMorris, nicht freiwillig aufgrund der Pfändung zahlt, könnte gegebenenfalls gegen diesen Klage erhoben werden“, so der Sprecher.
Eine Pfändung bei Drittschuldnern steht deshalb im Raum, weil DocMorris in den Niederlanden für deutsche Gerichte nur schwer zu fassen ist. Auslandsvollstreckungen seien deutlich aufwändiger, weil sie das Hoheitsgebiet eines anderen Staates berührten, so der Gerichtssprecher. Wenn sich die niederländischen Behörden nicht bereit erklären, von einem deutschen Gericht verhängte Ordnungsgelder zu vollstrecken, wird es schwierig.
Erster Adressat für Forderungen in Deutschland könnten bei DocMorris die Krankenkassen sein. Denn die Versandapotheke hat gegen die Kassen Ansprüche aus der Rezeptabrechnung. Allerdings hat DocMorris seine Forderungen an das Rechenzentrum König IT-Systeme abgetreten. Die Firma mit Sitz in Gottmadingen ist mit der Tochter Rezeptdata der Abrechnungsspezialist für Versandapotheken. Ob das Landgericht schon mit einem Pfändungsbeschluss an König herangetreten ist, war bislang nicht zu erfahren.
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