Sicherung der Rezeptabrechnung

Rechenzentren schlagen Alarm: Lawinenartige Auswirkungen APOTHEKE ADHOC, 17.03.2020 08:51 Uhr

Abrechnung ist systemrelevant: Die Rechenzentren fordern, dass ihre Leistung aufrecht erhalten wird. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) schlägt Alarm. Ein Ausfall der Rezeptabrechnung infolge der Corona-Krise hätte „lawinenartige Auswirkungen“ auf das gesamte Gesundheitswesen. Deshalb müsse der Bereich als kritischen Versorgungsdienstleistung eingestuft werden. Hierzu soll es einen runden Tisch mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geben.

Der Verband fordert eine Überarbeitung der Studie des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zu kritischen Versorgungsdienstleistungen von IT-Systemen im Gesundheitswesen. Das BSI hatte im Jahr 2016 eine Studie zu der Funktionsweise und den Abhängigkeiten der kritischen Infrastrukturen im Gesundheitswesen zu erlangen. Ebenfalls untersucht wurde, welche Auswirkungen Beeinträchtigungen der eingesetzten IT-Systeme auf die Qualität der kritischen Versorgungsdienstleistungen haben können.

Und hier sieht der VDARZ den Fehler, denn unverständlicherweise sie die Rezeptabrechnung bisher als unkritisch eingestuft. Der Verband verweist auf die Folgen dieser Nichtberücksichtigung: „Damit liegt kein Punkt der Aufmerksamkeit auf den möglichen ausbleibenden Zahlungen der Krankenkassen und Pharmahersteller sowie fehlenden Auszahlungen an die Apotheken. Dies führt zu lawinenartigen Auswirkungen auf das System des Pharmagroßhandels und der pharmazeutischen Unternehmer.“ Die Rechenzentren könnten ausbleibende Zahlungen aber nicht unbegrenzt vorfinanzieren, so die Warnung.

Der Vorstand betont, dass auch das von Finanzminister Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Freitag von der deutschen Regierung angekündigte unbegrenzte Kreditprogramm der Staatsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf die Schnelle keine Hilfe sei: „Dieser Kreditrahmen muss über die jeweilige Hausbank beantragt werden, wozu aber noch nicht einmal der KfW die Rahmenbedingungen bekannt sind. Der VDARZ strebt hierzu einen runden Tisch mit der Apotheker- und Ärztebank, sowie der KfW an, um tatsächlich eine schnelle Lösung zu schaffen“, heißt es vom Verband.

Die Unterscheidung ist aus Sicht des VDARZ auch nicht logisch: Immerhin sei die „Abgabe“ von Arzneimitteln schon als „kritisch“ eingestuft worden. „Diese unterschiedliche Einstufung macht aus Sicht des VDARZ Vorstandes keinen Sinn. Vielmehr ist von hoher Relevanz, das sicherzustellen ist, dass die Rechenzentren ihre ‚Produktion‘ analog zu Banken etc. aufrechterhalten dürfen“, so die Forderung. Die Schlussfolgerungen in der BSI-Studie seien veraltet, da es zum damaligen Zeitpunkt noch keine Echtheitsprüfung durch die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) gab.

Aus Sicht des VDARZ muss seitens der Bundesregierung dringend klargestellt werden, dass Apotheken in einem „nationalen Markt für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch Faktoren nichtwirtschaftlicher Art gekennzeichnet, einen wichtigen und integralen Bestandteil des nationalen Gesundheitswesens“ darstellen.

Im VDARZ sind alle maßgeblichen Apothekenrechenzentren mit Ausnahme von VSA/ALG vertreten: ARZ Haan, NARZ/AVN, ARZ Darmstadt, Rechenzentrum für Berliner Apotheken Stein & Reichwald, Dr. Güldener, AVC Dick, Digitales Rezept Zentrum (Pharmatechnik), Apothekenrechenzentrum Wünsch, HSB Schrader, und das Apothekenrechenzentrum Hildegard Schröter.