Rx-Boni

Privatrezepte: Kammer klagt gegen Europa Apotheek

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Berlin -

Die Apotherkammer Nordrhein (AKNR) gibt nicht auf: Nach den schmerzhaften Prozessniederlagen gegen DocMorris nimmt die Kammer jetzt die Europa Apotheek (EAV) aufs Korn. Bereits im Frühsommer hat die Kammer ein Verfahren eingeleitet, es geht diesmal um die Abrechnung von Privatrezepten. Der Vorwurf: Der von der EAV gewährte Bonus wird darauf nicht ausgewiesen.

Mit einem Bonus von „bis zu 30 Euro pro Rezept“ buhlt die Europa Apotheek im Internet und im TV seit dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 um ihre Kunden. Das ist jetzt zulässig. Für nicht zulässig hält die AKNR hingegen, dass die Versandapotheke für Privatrezepte Quittungen über den vollen Betrag des Arzneimittelpreises ausstellt und so den Versicherten ermöglicht, den Bonus für sich einzustecken.

„Ein Hinweis auf die Gutschrift fehlt“, heißt es bei der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, die die Kammer vertritt. Das verstoße gegen das Erstattungsprinzip. Die EAV weist auf ihrer Internetseite ausdrücklich darauf hin, dass das Bonusmodell auch für Privatpatienten gilt. Der Bonus wird – analog zur Shop-Apotheke – auf dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit dem Kaufpreis nicht rezeptpflichtiger Produkte verrechnet.

Zunächst hatte die Kanzlei im Namen der Kammer die EAV abgemahnt. Als diese die Unterschrift unter die Unterlassungserklärung verweigerte, folgte die Klage vor dem Landgericht Stuttgart. Dort war die AKNR in früheren Verfahren auch schon gegen DocMorris vorgegangen – gegen ein Modell aus der Zeit, als Rx-Boni noch grundsätzlich verboten waren. Das Gericht ist also mit der Materie vertraut. Der für kommenden Montag angesetze Termin für die mündliche Verhandlung wurde kurzfristig aus Termingründen verschoben. Er soll Anfang Januar nachgeholt werden.

Darüber hinaus wird über den Werbeslogan „Die Rezept-Apotheke" gestritten. Die EAV erzielt drei Viertel ihres Umsatzes mit Rx-Medikamenten, fordert die Kunden aber offensiv auf, rezeptfreie Präparate gleich mitzubestellen. Die OTC-Sparte war als Shop-Apotheke vor einem Jahr an die Börse gebracht worden, jetzt werden die beiden Versender wieder vereint.

In einem weiteren Verfahren vertritt die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner einen anderen Kläger gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris. Hier geht es im Prinzip um den gleichen Sachverhalt. Auch DocMorris gewährt seinen Kunden Boni – bis zu 15 Euro pro Rezept. Privatpatienten müssen sich mit dem Mindestbetrag von 2,50 Euro pro Medikament zufrieden geben, bei Kassenpatienten kann dieser auf bis zu 5 Euro steigen.

„Ob Kassenrezept, Privatrezept oder Zuzahlungsbefreiung: Sie erhalten einen Bonus für jede Packung eines rezeptpflichtigen Medikaments, die Sie bei uns bestellen. Der Bonus wird sofort mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Restbeträge werden Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und ab 30 Euro ausbezahlt“, bewirbt DocMorris sein Bonusmodell. In diesem Verfahren hat die mündliche Verhandlung bereits stattgefunden. Hier steht das Urteil aus.

Verschiedene Rechtsanwälte hatten bereits darauf hingewiesen, dass falsche Quittungen den Tatbestand des Versicherungsbetrugs erfüllen könnten. DocMorris hatte auf Drängen mehrerer Apotheker aus Leipzig seinen Bonus für Kassenpatienten umgestellt. Nun wird der Erlass der Zuzahlung ausgewiesen, erst wenn die Befreiungsgrenze erreicht ist, wird der Wert für den nächsten Einkauf gut geschrieben.

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