AvP-Insolvenz

„Meine Schutzklausel wird durch den Liefervertrag ausgehebelt“ APOTHEKE ADHOC, 22.09.2020 07:50 Uhr

Abrechnungs-GAU: Martina Czech ist sauer – auf AvP und auf die Apothekerverbände. Foto: Königs-Apotheke
Berlin - 

Apothekerin Martina Czech aus München ist stinksauer – und zwar auf die Apothekerverbände. Denn die hätten in ihren Verträgen mit den Kassen eine Klausel, durch die ehemalige AvP-Kunden nun doppelt bestraft werden.

Eigentlich könnte Czech Glück im Unglück gehabt haben. Sie hat nicht nur einen Vertrag auf Basis der neuen AGB mit der Vereinbarung, dass für die Abrechnung ein durch IK eindeutig der Apotheke zuzuordnendes Konto genutzt wird. Sie hat sogar eine Zusatzvereinbarung unterzeichnet, nach der sie Inhaberin der Forderung gegenüber den Kostenträgern bleibt. Nur in Höhe der Abschlagszahlungen sollte demnach ein entsprechender Betrag an AvP abgetreten werden.

Doch die Inhaberin der Königs-Apotheke hat mittlerweile selbst entdeckt, dass diese Sicherungsklausel ausgerechnet durch die Lieferverträge mit den Kassen komplett ausgehebelt wird. Dort heißt es nämlich: „Zahlungen an von der Apotheke beauftragte Rechenzentren erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung für die Krankenkasse. Die schuldbefreiende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Rechtsbeziehung zwischen der Abrechnungsstelle und dem Apotheker mit einem Rechtsmangel behaftet ist.“

Laut Czech kommt es aber noch schlimmer. Denn aus Sicht der Apothekerin und ihres Steuerberaters wird – zumindest wenn es keine entsprechende Klausel gibt – auch noch die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer ausgelöst. „Kollegen, die per Vertrag nicht mehr Inhaber der Forderung sind, müssen auf diesen virtuellen Umsatz auch noch Mehrwertsteuer zahlen. Allein dieser Verlust könnte vielen endgültig das Genick brechen.“

Czech spricht von einem „Abrechnungs-GAU“. Die Apothekerin geht zwar davon aus, dass sie selbst dank ihres Vertrags zumindest von der Problematik der Umsatzsteuer verschont bleibt. Was ihre eigene Liquidität angehe, nütze das aber nicht viel: „Ich kann die Forderungen ja bei den Kassen nicht eintreiben.“

Auch in ihrer Königs-Apotheke ist der Schaden gewaltig: 100.000 Euro sind bis jetzt bei ihr an fehlenden Geldern aufgelaufen. Noch Anfang August habe sie für 44.000 Euro die Versorgung eines Mukoviszidose-Patienten übernommen.

Sie hofft, dass ihr Geld aufgrund der klar formulierten Verträge wenigstens nicht auch noch in die Insolvenzmasse fließt. Auf jeden Fall erwartet sie aber, dass die Verbände die Verträge sofort noch einmal gründlich unter die Lupe nehmen. „Das betrifft alle Kollegen und alle Rechenzentren. Eigentlich müsste man Sturm laufen gegen die Verbände, damit sich so etwas nicht wiederholt. Das muss sofort neu verhandelt werden!“