Unterlassungsforderung

Konnektoren-Krieg: CGM legt sich mit Red Medical an

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Berlin -

Kaum drei Wochen ist es her, dass sich Awinta öffentlich bei Red Medical entschuldigen musste, weil ein Außendienstler mit falschen Behauptungen hausieren ging, da liegt Red-Geschäftsführer Jochen Brüggemann schon im Clinch mit dem nächsten Wettbewerber. Die Compugroup Medical (CGM) hat in einem Rundschreiben an Apotheken behauptet, sie würden den Preis für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) nur erstattet bekommen, wenn der Konnektor in der Apotheke installiert wird. Das Modell der Konnektorenfarmen von Red wäre demnach nicht erstattungsfähig. Das wollte Brüggemann nicht auf sich sitzen lassen. Er hat CGM eine Unterlassungsforderung zukommen lassen.

Bereits Anfang des Jahres, als es zu Unstimmigkeiten bei den Verhandlungen zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband über die Erstattung der TI-Anschlusskosten kam, stand die Frage nach der Erstattungsfähigkeit zentral gehosteter Konnektoren im Raum. „Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand ist das Angebot der Firma Red Medical nicht von der Refinanzierungsvereinbarung erfasst“, schrieb der DAV damals – und stand mit dieser Meinung allein da. Kurz darauf musste er sich korrigieren. Mit einem Schreiben an die Geschäftsführer der Apothekerverbände und -vereine wies der DAV am 5. März explizit darauf hin, dass die Kosten für Konnektoren auch dann erstattet werden, „wenn die Endgeräte nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen werden. Entsprechend sind die Angebote unter Nutzung von Rechenzentrums-Konnektoren (u.a. auch das Angebot von der Firma Red Medical) refinanzierungsfähig.“

Entweder war das Rene Dunkel, TI-Vertriebschef bei CGM, nicht bekannt oder er wollte Apotheken davon abhalten, bei der Konkurrenz zu buchen. Oder aber er hat das Schreiben gar nicht richtig gelesen, das mit seiner Unterschrift an die Apotheken verschickt wurde. Jedenfalls kann man die darin enthaltene Aussage nicht auf zwei Arten interpretieren: „Gemäß Fördervereinbarung erfolgt eine Rückerstattung aus der Finanzierungsvereinbarung ausschließlich bei Einsatz eines E-Health-Konnektors in der Apotheke“, heißt es in dem Werbeschreiben für den CGM-Konnektor, das APOTHEKE ADHOC vorliegt.

„Ich kann mir nicht erklären, wie das zustande kam“, sagt Red-Geschäftsführer Brüggemann. „Solche Rundschreiben lösen bei mir Unverständnis und Kopfschütteln aus.“ Also setzte er sich an den Computer und schieb – wie schon zuvor bei Awinta – einen offenen Brief an CGM.

„Unabhängig davon, dass es keine ‚Fördervereinbarung‘ gibt, sondern lediglich die Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV ist die Darstellung, dass Apotheken die Erstattung nur dann erhalten, wenn der Konnektor ​in der Apotheke zum Einsatz kommt, falsch und irreführend“, beschwert er sich darin bei den CGM-Vorständen Dr. Ralph Körfgen und Dr. Eckart Pech. Die Formulierung sei geeignet beim Leser den Eindruck zu erwecken, eine Erstattungsmöglichkeit sei nur dann gegeben, wenn der Konnektor in der Apotheke steht. „Entsprechend haben wir auch bereits einige Rückfragen von Apothekern erhalten, die uns auf Ihr Rundschreiben und die irreführende Formulierung aufmerksam gemacht haben.“

Wie viele Apotheken das Rundschreiben erhalten haben und wie die Formulierung da hineinkam, weiß vorerst nur CGM. Auf Anfrage will sich das Unternehmen nicht zu dem Sachverhalt äußern. „Wir befinden uns gegenwärtig in der rechtlichen Prüfung“, so eine Sprecherin. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir, bevor hier ein Ergebnis vorliegt, noch keine Auskunft geben können.“

Das Ergebnis sollte jedoch recht bald vorliegen, denn Brüggemann hat CGM eine Frist bis zum Montag gesetzt, ihm verbindlich mitzuteilen, dass jene Aussage zukünftig unterlassen werde und die Apotheken, die das Schreiben erhalten haben, „im Rahmen einer Richtigstellung über diesen Umstand zu informieren und uns über die Durchführung dieser Richtigstellung in Bezug auf Form, Inhalt und Umfang in Kenntnis zu setzen“. Im Sinne einer „einvernehmlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ verzichte er zunächst auf juristische Schritte. „Wir behalten uns diese aber bei fruchtlosem Verstreichen der oben genannten Frist ausdrücklich vor.“

 

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