Berufungsverfahren für Bayer

Gesundheitsrisiken durch Yasminelle? dpa/APOTHEKE ADHOC, 04.05.2021 12:33 Uhr

Der Streit um Yasminelle geht weiter: Das OLG Karlsruhe verhandelte am Dienstag über die Schadenersatzklage einer Frau gegen den Pharmakonzern Bayer. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsgefahren durch die Einnahme der Verhütungspille „Yasminelle“ (Ethinylestradiol/Drospirenon, Bayer) zieht sich mittlerweile über Jahre hinweg. Nun beschäftigt er die nächste Instanz.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) verhandelte am Dienstag in Freiburg in Berufung über die Schadenersatzklage einer Frau gegen Bayer. In der Verhandlung wurde ein Sachverständiger unter anderem dazu befragt, ob die Gesundheitsschäden der Frau auch auf andere Faktoren als die Pille „Yasminelle“ zurückzuführen sein könnten. Eine Entscheidung des Gerichts sollte erst an einem späteren Tag fallen.

Die Klägerin erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und entging nur knapp dem Tod. Sie führt das auf die Einnahme des Medikaments mit seinem Wirkstoff Drospirenon zurück. Bayer hält die Ansprüche der Frau für unbegründet. 2018 war die heute 36-Jährige mit ihrer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen gescheitert. Das Gericht befand, ihre gesundheitlichen Probleme seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme von „Yasminelle“ zurückzuführen.

Seit 2011 läuft der Rechtsstreit bereits, zuvor hatte es jahrelang zivilrechtliche Auseinandersetzungen in den USA zu der Thematik gegeben. Die Klage der jungen Frau führte dazu, dass sich erstmals ein deutsches Gericht mit einer möglichen Gesundheitsgefahr durch die Antibabypille Yasminelle beschäftigt. Drospirenon sorgt immer wieder für Warnungen, zum Beispiel von der US-Arzneimittelbehörde FDA.