Rabattvertrag für Privatversicherte

Geben Sie mir was von Ratiopharm! APOTHEKE ADHOC, 20.09.2018 12:53 Uhr

Berlin - 

Teva hat neue Rabattverträge – mit vier Privaten Krankenkassen. Bei der Umsetzung sind die Partner allerdings auf die Mithilfe der Versicherten angewiesen. Denn einen Substitutionszwang wie bei den Krankenkassen gibt es nicht. Versicherte werden angehalten, wenn möglich auf generische Medikamente der Teva-Gruppe zurückzugreifen. Für die Privatversicherer hat das Gemeinschaftsunternehmen Die LM+ verhandelt.

Der Rabattvertrag betrifft Versicherte der Barmenia, Gothaer, Hallesche Krankenversicherung und der Signal Iduna. Die Patienten werden gebeten, aktiv beim Arzt oder in der Apotheke ein rabattiertes generisches Produkt von der Teva-Gruppe zu verlangen. Hierzu gehören Ratiopharm, AbZ und Teva. Das gilt offenbar für das gesamte Sortiment.

Anders als bei gesetzlich Versicherten ist die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Generikum freiwillig. Dennoch hat es zumindest indirekt Vorteile für die Versicherten, wenn sie sich in der Apotheke für ein Rabattarzneimittel entscheiden: Sie können aktiv zur Beitragsstabilisierung beitragen und somit einen Leistungsanstieg abmildern. „Die so erzielten Einsparungen unterstützen uns bei der Umsetzung des Ziels, in der Privaten Krankenversicherung möglichst stabile Beiträge zu gewährleisten“, erklärt Thomas Soltau, Geschäftsführer der LM+.

Das Gemeinschaftsunternehmen LM+, welches durch ein Start-up im Oktober 2016 entstanden ist, arbeitet an weiteren Verträgen zur Kooperation mit Pharmaunternehmen. Hersteller von hochpreisigen Medikamenten, Biosimilars und Biologicals sind in Verhandlung mit den Unternehmen. Langfristig wird die auch die Möglichkeit geprüft, die Vertragsinformation in Arztsoftware oder Apotheken-EDV zu hinterlegen.