Großhandel

EU erlaubt Gehe/Alliance-Deal Patrick Hollstein, 18.08.2020 11:13 Uhr

Berlin - 

Die EU-Kommission hat dem Zusammenschluss von Gehe und Alliance Healthcare Deutschland (AHD) grünes Licht erteilt. Dies bestätigte die zuständige Generaldirektion soeben gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Demnach hat die Behörde gestern ihre Entscheidung auf Grundlage von Artikel 6, Absatz 1, b der europäischen Fusionskontrollverordnung gefällt. Dort heißt es: „Stellt sie fest, dass der angemeldete Zusammenschluss zwar unter diese Verordnung fällt, jedoch keinen Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt, so trifft sie die Entscheidung, keine Einwände zu erheben und erklärt den Zusammenschluss für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt.“

Damit wurde der Fall in Brüssel innerhalb von nur einem Monat entschieden: Der Antrag wurde am 10. Juli gestellt. Ab einer Umsatzgrenze von 5 Milliarden müssen die Wettbewerbshüter in Brüssel einbezogen werden. Das Deutschlandgeschäft von McKesson erlöste zuletzt 4,8 Milliarden Euro, AHD kam hierzulande auf 4,1 Milliarden Euro.Nun muss das Bundeskartellamt noch grünes Licht gehen. Eine einfache Prüfung dauert in Bonn ebenfalls nur einen Monat, bei genauerer Untersuchung können weitere drei Monate ins Land gehen.

Zuletzt hatte das Bundeskartellamt sich vor 20 Jahren intensiv mit dem Pharmagroßhandel auseinandergesetzt; damals ging es um die geplante Übernahme der Anzag – also der heutigen AHD – durch die Sanacorp. „Das Inland stellt im Pharmagroßhandel keinen einheitlichen räumlich-relevanten Markt dar, sondern ist, wie generell im stationären Konsumgüterhandel, in verschiedene Regionalmärkte aufzugliedern“, so die Sichtweise der Wettbewerbshüter damals. „Die räumliche Beschränkung der Märkte ergibt sich für den pharmazeutischen Großhandel daraus, dass nur innerhalb einer bestimmten Entfernung um eine Niederlassung die von den Apothekern gewünschte schnelle und pünktliche Belieferung mehrmals täglich gewährleistet werden kann.“

Also legten die Prüfer die tatsächlichen Absatzgebiete einer jeden Niederlassung als sogenannte regionale Märkte zugrunde. „Es handelt sich hierbei um das Gebiet, das der Großhändler aus Kostengesichtspunkten und nach dem Kriterium logistischer Optimierung bedient, und in dem allein er die für die adäquate Versorgung des Apothekers charakteristischerweise notwendigen Liefervoraussetzungen regelmäßig und zuverlässig zu erfüllen in der Lage ist.“

Entscheidend für Apotheker als Kunden sei die schnelle Bearbeitung der Bestellung und die Belieferung mehrmals täglich. „Dabei kommt es in erster Linie darauf an, in welcher Entfernung von der Apotheke sich die Niederlassung eines Großhändlers befindet, wobei aber auch die Infrastruktur (z.B. Autobahnnähe) sowie die traditionell hohe Kundendichte eines Großhändlers in einem Gebiet eine Rolle spielen.“ Nach diesen Gesichtspunkten hätten die Großhändler im Laufe der Zeit die Absatzgebiete ihrer eigenen Niederlassungen im Verhältnis zueinander und zu den Absatzgebieten der Wettbewerber optimiert. Die Wettbewerbshüter intervenierten schließlich wegen Überschneidungen in 9 von 14 Gebieten – hier sei nach der Fusion von einer marktbeherrschenden Stellung auszugehen.

Ab 40 Prozent wird eine unzulässige Dominanz vermutet – bundesweit kommen Gehe auf rund 15 Prozent und AHD auf rund 13 Prozent. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC soll der Deal so aufgesetzt werden, dass McKesson sich mit 30 Prozent an AHD beteiligt und im Gegenzug sein operatives Geschäft in Deutschland einbringt. Dazu wurde AHD jetzt umgewandelt – die Aktiengesellschaft wurde in eine GmbH überführt. Der Betriebsrat hatte der Maßnahme, die ansonsten keine Auswirkungen hat, zugestimmt.