Die App-otheken kommen Patrick Hollstein, 22.03.2018 10:29 Uhr
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77 Prozent der Apotheker und PTA sind laut APOSCOPE-Umfrage der Meinung, dass Verbraucher sich im Internet künftig nicht mehr nur informieren, sondern auch online einkaufen oder vorbestellen werden – dafür gibt es inzwischen auch einige Apotheken-Apps. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Heute nutzt laut Umfrage jede zweite Apotheke elektronische Formate, um Kunden und Patienten zu informieren. Grafik: APOSCOPE
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85 Prozent der Umfrageteilnehmer fänden elektronische Vorbestellformate für die Apotheke hilfreich. Als sinnvolle digitale Dienstleistungsangebote werden vor allem Apps (72 Prozent) und digitale Medikationsplaner (67 Prozent) gesehen. Grafik: APOSCOPE
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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bringt erhebliche Veränderungen für die Apotheker mit. Probleme könnte es künftig mit WhatsApp geben. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Fast 70 Prozent der Deutschen nutzten im Jahr 2017 WhatsApp und viele Apotheken bieten ihren Kunden die Vorbestellung nicht nur von Rx-Arzneimitteln via WhatsApp oder Messenger an. Die ist voraussichtlich in Zukunft nicht mehr zulässig. Foto: Elke Hinkelbein
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Ein weiteres Problem der WhatsApp-Nutzung liegt vor allem in der Synchronisation der Kontaktdaten. Wer den Messenger-Dienst auf seinem Smartphone nutzt, gewährt WhatsApp Zugriff auf sein komplettes Adressbuch. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Unklar ist zudem, ob Apothekeninhaber mit ihren Mitarbeitern mit Hilfe von WhatsApp über private Smartphones dienstlich kommunizieren dürfen oder ab dazu ein Diensthandy erforderlich ist. Foto: Marcus Witte
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Jede Apotheke muss künftig ihren Kunden in einer Datenschutzerklärung Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geben: Welche Daten werden verarbeitet, Zweck der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und die Empfänger der personenbezogenen Daten Foto: Marcus Witte
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Große Verantwortung: Der bestellte Datenschutzbeauftragte in einer Apotheke arbeitet mit äußerst sensiblen Patientendaten. Foto: Elke Hinkelbein
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Seit 2004 muss bereits laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Betrieben, in denen mehr als neun Personen mit der automatisierten Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ein Datenschutzbeauftragter tätig sein. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Diese Regelung gilt bisher aber nur in Apotheken, in denen tatsächlich Mitarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogener Daten beauftragt sind. Foto: Elke Hinkelbein
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Entweder Apotheker beauftragen ein externes Unternehmen mit dem Datenschutz und lagern die Aufgabe aus. Solche Leistungen bieten zum Beispiel der TÜV oder Freiberufler an. Foto: TÜV Hessen
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Oder sie beauftragen intern einen Mitarbeiter mit der Aufgabe – außer sich selbst. Dieser muss sich in einem zertifizierten Lehrgang ausbilden lassen, der in der Regel einmal in der Woche stattfindet und drei Monate dauert. Foto: Elke Hinkelbein
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Der auserwählte Mr. Datenschutz muss ein Verzeichnis erstellen und alle Daten protokollieren, die in der Apotheke erhoben werden und was mit welchen Informationen passiert. Foto: Marcus Witte
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Sowohl bei der Erstellung einer Rechnung als auch beim Ausstellen einer Kundenkarte muss die Einwilligung des Kunden eingeholt werden. Foto: Elke Hinkelbein
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Sensible Daten in Apotheken – wie zum Beispiel Adresse, Geburtsdatum, Krankenkassenzugehörigkeit und Angaben der abgegebenen Arzneimittel – werden unter anderem auf Kundenkarten festgehalten. Foto: Marcus Witte
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Verletzungen des Datenschutz treten auch auf, wenn Kundendaten nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Entsorgung von Papiermüll mit vertraulichen Kundendaten in öffentlich zugänglichen Mülltonnen ist nicht zulässig. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Auch die Daten auf Rezepten unterliegen dem Datenschutz, diese muss der betriebliche Datenschutzbeauftragte also ebenfalls im Blick haben. Foto: APOTHEKE ADHOC
Ebenfalls zu den Branchenpionieren gehörte Markus Bönig mit Ordermed. Die Kooperation mit Linda (Orderlinda) endete im Streit. Später ging das Konzept, das auch für die Belieferung von Pflegeheimen genutzt wird, in Vitabook auf. Das Schwesterprodukt hat zahlreiche weitere Anwendungen und kommt mittlerweile auch in Bereichen zum Einsatz, die nichts mit der Apotheke zu tun haben. Mit Aponow hat Bönig auch noch ein Produkt, das sich primär an die Industrie richtet: Hersteller wie Klosterfrau nutzen das Bestellsystem, um Aufträge über ihre Website per Fax an Apotheken weiterzuleiten.
Ebenfalls 2010 wurde Pillentaxi gegründet – vom Kölner Apotheker Dominik Riemer. Auffälligstes Merkmal waren die Autos für den Botendienst mit einer großen Pille auf dem Dach. Nun will der ehemalige Awinta-Vertriebschef Michael Walter als neuer Eigentümer das Konzept zu einer Plattform weiterentwickeln, auf der Apotheken ihren Botendienst quasi auslagern können. „Quasi ein Foodora im Gesundheitsmarkt oder Lieferheld für Apotheken“, wie er sagt.
Auch Versandhändler haben bereits die Vernetzung mit Apotheken vor Ort versucht. Der Versandriese Otto hatte mit Vitabote ein Pilotprojekt in Hamburg laufen, bei Apo-Rot können Kunden ihre Bestellungen in den Partnerapotheken abholen und sich so die Versandkosten sparen. In München testet Amazon seinen Express-Lieferdienst „Prime Now“ seit einem Jahr in Zusammenarbeit mit der Bienen-Apotheke von Michael Grintz.
Und dann gibt es noch die Glücksritter am Markt: In der CoBox konnten Kunden per Videoschaltung ihre Aufträge durchgeben – nach der Insolvenz blieben die Partner auf den hohen Kosten sitzen. Das Start-up Pillbox wiederum wirbt seit einigen Monaten unter dem Motto „Apotheke trifft Einfachheit“ damit, Patienten alle 28 Tage ihre Medikamente vorsortiert nach Hause zu liefern. Apotheken sollen die ausgeschrieben Dienstleistungen – Medikationscheck, Verblisterung und Botendienst – erbringen und für die Teilnahme zahlen.
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